Kinder- und Jugendtelefon („Ju-Fon“) des Kreisjugendamtes Rems-Murr
Montag bis Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr 07151 / 501 – 3333 oder 0173 9048073
Um Kinder, Jugendliche und Familien zusätzlich zu unterstützen und den Zugang vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie deutlich zu erleichtern, ist am Mittwoch, 16.12.2020 ab 16.00 Uhr das Kinder- und Jugendtelefon („Ju-Fon“) des Kreisjugendamtes Rems-Murr an den Start gegangen
Mit dem Kinder- und Jugendtelefon ist eine schnelle und unkomplizierte Kontaktmöglichkeit geschaffen worden.
Vor dem Hintergrund des Lockdowns im Dezember vergangenen Jahres, ist das „Ju-Fon“ eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Hilfen. Kinder und Jugendliche sollen sich mit allen ihren Fragen, Anliegen, Sorgen oder Nöten an das Kinder- und Jugendtelefon wenden können.
Es gibt eine feste und direkte Telefonnummer, die von Montag bis Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr besetzt ist. Kinder und Jugendliche haben damit die Gewissheit, dass zur festgelegten Zeit jemand zu erreichen ist. Sie können sich persönlich oder auch anonym beraten lassen. Es werden keine persönlichen Daten erhoben.
Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine Kontaktaufnahme ist auch per WhatsApp möglich.
Pädagogisch und therapeutisch ausgebildete Fachkräfte des Kreisjugendamtes stehen den Kindern und Jugendlichen als Ansprechpartner am Kinder- und Jugendtelefon zur Verfügung. Alle Anrufenden sind mit ihren jeweiligen Anliegen, ihrer Persönlichkeit und der jeweiligen Situation willkommen und akzeptiert. Die Fachkräfte ermöglichen ein offenes Gespräch und stellen ein wertschätzendes Setting her. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Das Kinder- und Jugendtelefon ist von Montag bis Freitag von 16.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 07151 / 501 – 3333 oder Mobil unter der Nummer 0173 9048073 zu erreichen.
Unterstützung bei der Vereinbarung für Impftermine für Mitbürger über 80 Jahre

Mitbürger ab 80 Jahre, die selbst nicht in der Lage sind einen Impftermin zu vereinbaren, haben nun die Möglichkeit auf ehrenamtliche Unterstützung zurückzugreifen! Das Angebot gilt für Senioren, die auf kein soziales Umfeld zur Unterstützung zurückgreifen können.
In der vergangenen Woche wurden hierzu ehrenamtliche Helfer gesucht, die in Form einer Patenschaft den Senioren bei der Suche und Organisation von Impfterminen unterstützen. Bürgermeister Krötz war sehr dankbar über die große Hilfsbereitschaft der Bürger, die teilweise auch aus benachbarten Gemeinden kommen: „Ich danke dem Team von über 30 Ehrenamtlichen, die ihre Unterstützung angeboten haben! Durch diese Hilfsbereitschaft haben wir nun die Möglichkeit älteren Mitbürger/innen zu helfen, die sich bei der Suche nach Impfterminen schwertun. Dies ist ein prima Zeichen für ein gutes Miteinander. Besonders danke ich meinem stellv. Bürgermeister Klaus Hinderer, der die Koordination in die Hand genommen hat!“
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahre, die selbst nicht in der Lage sind die Impftermine zu organisieren und nicht auf Freunde, Bekannte oder Nachbarn zurückgreifen können, haben nun die Möglichkeit sich bei Klaus Hinderer unter 07172/31687 melden!
Es wird aus der Helferliste einen Paten benennen, der alle weiteren Maßnahmen veranlasst.
Aktuell gibt es noch lange Wartezeiten, da wenig Impfstoff vorhanden ist. Deshalb ist auch weiterhin viel Geduld gefragt, denn auch die ehrenamtlichen Helfer können keine Wunder vollbringen.
Der erste Schritt ist gemacht!
Mobiles Impfteam im Haubenwasen
Am Freitag, 22.01.21 war es endlich soweit, das Kreisimpfzentrum in Waiblingen wurde eröffnet und eines der mobilen Impfteams kam direkt in den Stiftungshof im Haubenwasen. Die Freude und Dankbarkeit darüber war natürlich groß für die Bewohner und auch für die Mitarbeiter! Die Leiterin vom Stiftungshof Haubenwasen Frau Mödinger zeigte sich erleichtert, dass nun endlich der erste Schritt, auf dem Weg zurück in die Normalität, gemacht werden konnte. Am Freitag wurden 36 Heimbewohner geimpft. Am Samstag kamen sogar zwei Impfteams ins Haus. Es wurden die anderen Bewohner, sowie die Bewohner vom Betreuten Wohnen und zum Schluss auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft. Insgesamt wurden 147 Impfungen durchgeführt. Aufgrund der guten Vorbereitung und der professionellen Durchführung, lief alles reibungslos ab.
Bürgermeister Krötz machte sich vor Ort ein Bild vom guten Ablauf der Impfungen: „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass unsere Senioren im Stiftungshof nun endlich die erste Impfung erhalten haben. Vielen Dank an Frau Mödinger und dem gesamten dem Personal des Stiftungshof Haubenwasen. Sie leisten zum Wohle der Bewohner eine ausgezeichnete Arbeit und haben ein vorbildliches Hygienekonzept erarbeitet, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.“
Bis zum zweiten Impftermin vergehen nun drei Wochen. Danach dauert es nochmal sieben Tage bis sich der komplette Impfschutz aufgebaut hat. Es gilt also weiterhin im Stiftungshof sehr wachsam sein.
Corona-Update zum 25.01.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Am 25.01.2021 traten erneut Änderungen zur Corona Verordnung in Kraft. Einerseits erleben wir endlich einen Rückgang der Neuinfektionen und freuen uns, dass die Impfungen nun gestartet sind. Andererseits müssen wir aufgrund der Mutationen des Corona-Virus sehr vorsichtig sein und wissen auch, dass die Impfung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich bitte Sie daher im privaten und beruflichen Umgang nicht nachlässig zu werden!
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die befristeten #Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
- Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personenverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz sowie bei religiösen Veranstaltungen.
- Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ist eine Datenerhebung durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen, sofern mit der Behörde keine generelle Absprache getroffen wurde
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Kreisimpfzentrum des Rems-Murr Kreises ist startbereit
Schwerpunkt zunächst mobile Einsätze in Alten- und Pflegeheimen / Erste Termine voraussichtlich ab dem 22. Januar / Impfstoffknappheit zwingt zu Impftourismus
Das Kreisimpfzentrum in der Waiblinger Rundsporthalle ist einsatzbereit. Die Rems-Murr-Kliniken und der Landkreis haben seit Dezember mit Hochdruck daran gearbeitet, ein Impfzentrum aufzubauen, das dem Anspruch des Landkreises an bestmögliche medizinische Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. „Schon beim Betreten unseres Kreisimpfzentrums soll der Eindruck vermittelt werden, dass hier etwas Wichtiges passiert. Wir möchten, dass die Menschen bei der bestehenden Unsicherheit beim Thema Impfen in Ihrem Impfzentrum gut aufgehoben fühlen“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. Der Landkreis und die Rems-Murr-Kliniken setzen daher im Kreisimpfzentrum auf klare Strukturen, gute Orientierung und eine angenehme Atmosphäre.
Sobald der erste Impfstoff verfügbar ist, kann der Betrieb gestartet werden. Laut dem Sozialministerium Baden-Württemberg kann das frühestens am 22. Januar sein. Die Terminvergabe für die Kreisimpfzentren im Land soll einheitlich am 19. Januar starten.
In den ersten Wochen werden dem Rems-Murr-Kreis nur wenige Impfdosen zugeteilt: Die Kreisverwaltung rechnet aktuell zunächst mit 1.170 Impfdosen alle 14 Tage. Ein Teil dieser Impfdosen geht an die mobilen Teams des Kreisimpfzentrums, um möglichst schnell die Alten- und Pflegheime durchzuimpfen. „Diese Gruppe müssen wir besonders schützen, daher werden wir hier einen Schwerpunkt setzen. Von den wöchentlich rund 500 Impfungen gehen rund 300 an mobile Teams und rund 200 werden für Termine im Impfzentrum selbst genutzt. Mir war wichtig, trotz der mobilen Einsätze auch Termine im Impfzentrum selbst anzubieten, denn auch viele Menschen in häuslicher Pflege warten sehnlichst auf einen Impftermin“, so der Landrat.
Bei Rückfragen: Pressestelle Leonie Ries Telefon: 07151 501-1353 Fax: 07151 501-1712 Alter Postplatz 10 71332 Waiblingen pressestelle@rems-murr-kreis.de Pressemitteilung Nr. 6 Vom: 14.01.2021 Bitte gleich an die Redaktionen weitergeben Seite 2 von 2 Aufgrund des fehlenden Impfstoffs ergeben sich zwangsläufig reduzierte Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums, zunächst ist ein Betrieb nur am Wochenende vorgesehen. Der Zwei-Schichtbetrieb an sieben Tagen die Woche bleibt vorerst ein Wunsch, auch wenn man dazu in der Lage wäre. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können die Öffnungszeiten ausgeweitet werden. Das Kreisimpfzentrum ist darauf ausgelegt, rund 800 Personen am Tag, sieben Tage die Woche zu impfen.
„Der Aufbau des Kreisimpfzentrums in gut vier Wochen war ein Kraftakt“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Die Kreisverwaltung hat mit Hochdruck – auch über Weihnachten und Silvester – durchgearbeitet, um alle Zeitpläne einzuhalten. Dies war auch Dank bester Zusammenarbeit mit den Rems-Murr-Kliniken, dem DRK, den Maltesern, dem DLRG, der Freiwilligen Feuerwehr Waiblingen sowie der Stadt Waiblingen möglich. Jetzt sind wir startklar und freuen uns darauf, endlich loszulegen“, so der Landrat.
„Angesichts der verzögerten Impfstoff-Lieferung mache ich mir aber ernsthaft Sorgen, wie vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger sowie das medizinische Personal der ersten Priorität schnellstmöglich „durchgeimpft“ werden können. Die Impfstoffknappheit erschwert dies enorm, gerade in bevölkerungsreichen Landkreisen. Die Impfstoffknappheit zwingt zu Impftourismus und das bei einer Bevölkerungsgruppe, die nicht so mobil ist. Daher habe ich zusammen mit dem Böblinger Landrat Roland Bernhard an Minister Lucha appelliert, die Einwohnerzahl bei der Zuteilung des Impfstoffs stärker zu berücksichtigen oder uns eine weitere Unterstützung durch die Zentralen Impfzentren zuzusichern“, so Sigel.
Der Rems-Murr-Kreis ist mit rund 427.000 Einwohnern der siebtgrößte Landkreis – und der größte mit nur einem Kreisimpfzentrum. Selbst wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und im Kreisimpfzentrum Waiblingen täglich 750 Impfungen durchgeführt werden können, bräuchte der RemsMurr-Kreis bei einer Quote von 65 Prozent Impfwilliger und doppelter Impfung pro Person gut zwei Jahre, um seine Bevölkerung durchzuimpfen. Damit wären er in der Region Stuttgart das absolute Schlusslicht. „Wir können daher nur an die Bürgerinnen und Bürger appellieren: Nehmen Sie einen Impftermin dort an, wo Sie ihn bekommen“, sagt der Landrat, wenngleich mit etwas Wehmut mit Blick auf die sehr verlässlichen Strukturen im eigenen Landkreis.
Terminvergabe:
Die Vergabe der Termine läuft ausschließlich zentral über die Rufnummer 116 117 und die Plattform www.impfterminservice.de. Weder das Landratsamt noch das Gesundheitsamt können Impftermine vergeben. Die Terminvergabe in den Kreisimpfzentren wird einheitlich am 19. Januar freigeschaltet. Zunächst können Termine nur an Personen der Prioritätsstufe 1 (Menschen über 80 Jahren und entsprechend benannte Berufsgruppen) vergeben werden.
Hintergrund:
Die Durchführung der Corona-Schutzimpfungen ist Landesaufgabe. Die Aufgabe des Rems-Murr-Kreises ist es, Räumlichkeiten für das Impfzentrum zur Verfügung zu stellen und sie für den Impfbetrieb einzurichten. Dabei spielt auch die Stadt Waiblingen als Inhaberin der Rundsporthalle eine wesentliche Rolle.
Aktueller Stand zu Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Aufgrund wiederholter Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung informieren wir hiermit über die aktuelle Impfstrategie:

Die Umsetzung der Impfstrategie ist Landesaufgabe. Die Gemeindeverwaltung selbst hat keinen Einfluss auf den Ablauf! Der Rems-Murr-Kreis übernimmt lediglich die Einrichtung des Kreisimpfzentrums (KIZ) in der Waiblinger Rundsporthalle.
Laut Pressemitteilung des Sozialministeriums gehen die KIZ am 22.01.2020 an den Start. Die Termine für Impfungen in den KIZ können ab 19.01.2021 über die Hotline „116 117“ oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden.
Wer kommt als erster dran?
- Personen, die 80 Jahre oder älter sind
- Personen, die in einem Senioren- oder Altenpflegeheim wohnen
- Personen, die in der ambulanten oder stationären Altenpflege arbeiten
- Personen, die in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko arbeiten (Notaufnahme oder Betreuung von COVID-19 Patient*innen
- Personen mit einem Arbeitskontakt zu sehr verletzlichen Gruppen, etwa auf einer Krebsstation
Bereits jetzt schon können bei o.g. Zielgruppe Individuallösungen über die Rufnummer 116117 geklärt werden. Mit Wartezeiten in der Hotline muss gerechnet werden.
Was ist, wenn ich nicht ins Impfzentrum kommen kann?
Erst im Laufe der Zeit ist mit Corona-Schutzimpfungen in den Hausarztpraxen zu rechnen. Eine Impfung in den Alten- und Pflegeheimen ist ausnahmslos nur für die dort lebenden Personen und das Personal vorgesehen.
Rathaus Alfdorf ab Montag, 14.12.2020 für Kundenverkehr aufgrund Corona-Pandemie geschlossen!
Aufgrund der stets steigenden Infektionszahlen hat Bürgermeister Ronald Krötz am Freitag entschieden ab Montag, 14.12.2020 den Kundenverkehr im Rathaus bis auf weiteres einzustellen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten Ihre Anliegen ausschließlich telefonisch, mit E-Mail oder als Brief an die Verwaltung zu richten.
Dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten die eine schnelle Regelung bedürfen bittet die Verwaltung telefonisch zu klären. Hierbei wird im Einzelfall entschieden, ob und wann ein Präsenztermin ausnahmsweise vereinbart wird.
Bürgermeister Ronald Krötz: „Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis! Ich rufe uns alle miteinander dazu auf Zusammenhalt zu zeigen, in dem wir aus Fürsorge und Respekt voreinander den gebotenen Abstand halten. Ich wünsche Ihnen gerade in der herausfordernden und außergewöhnlichen Zeit eine besinnliche und gesegnete Adventszeit!“
Nähere Details und Bedingungen für die "November-Corona-Hilfe"
für die direkt vom "Lock-Down" betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen - Informationen des DLT
das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben weitere Details und Bedingungen für die "November-Corona-Hilfe für die direkt vom "Lock-Down betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen mitgeteilt.
Der Deutsche Landkreistag informiert hierzu wie folgt:
„Wie bereits mitgeteilt, wurde über die ersten Erläuterungen von Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier zu den angekündigten Hilfen für die direkt von den für den November beschlossenen Schließungen betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen berichtet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben nun mitgeteilt, dass weitere Details und Bedingungen für die Hilfen feststehen.
Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten danach folgende Rahmenbedingungen:
- Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Mrd. € haben.
- Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:
- Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
- Indirekt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
- Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 % des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 % des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.
- Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. €, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
Zuschüsse über 1 Mio. € bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31.10.2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
- Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
- Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 % des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.
Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 % der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 € Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 € durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 € Novemberhilfe (75 % von 8.000 €), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 % des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 € (25 % von 10.000 €) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
- Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.
Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizie-rungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Es sind zudem FAQs zu den Hilfen veröffentlicht worden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html , Download hier).
Der Bund und die Länder arbeiten derzeit an einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen an die Länder. Sobald dazu Näheres bekannt ist, wird ergänzend informiert.
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr im Hinblick auf die Covid 19-Prävention
Zusätzlicher Bus Freitags von den Schäfersfeldschulen nach Pfahlbronn
im Hinblick auf die Covid19-Prävention werden ab Montag, den 2. November 2020 folgende Verstärkerfahrten im Schülerverkehr eingesetzt:
Linienbündel 2 Waiblingen Nord-Süd
201 A An Schultagen 06:54 ab WN-Bittenfeld Richtung - WN-Salierschule
204 An Schultagen 07:42 ab WN-Hegnach - Endersbach Bahnhof
204 An Schultagen 12:15 ab WN-Stauferschule - WN-Hegnach
201 A An Schultagen 13:05 ab WN-Stauferschule - WN-Hohenacker
204 An Schultagen 13:35 ab Waiblingen Bahnhof - WN-Hegnach
Linienbündel 6 Wieslauftal/ Welzheimer Wald
268 Fr 12:35 ab Lorch SFS - Pfahlbronn
228 Mo 15:28 ab Welzheim SZ - Rudersberg
228 Mo-Fr 06:58 ab Steinenberg – Welzheim
Linienbündel 10 Backnang - Aspach - Kirchberg (M)
455 Mo-Fr 07:24 ab Erbstetten - Backnang
455 Fr 13:23 ab Backnang - Erbstetten
Linienbündel 11 Weissacher Tal
382A Mo-Fr 06:42 ab Althütte - Bildungszentrum
382 A Fr 12:40 ab Bildungszentrum - Lippoldsweiler
383 Mo-Fr 07:01 ab Cottenweiler / Stockäcker - Backnang ZOB
„Alfdorf hilft erneut“
Unterstützen Sie unsere Gastronomen und weitere Einrichtungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Alfdorf,
die Infektionszahlen nehmen in Deutschland leider weiterhin deutlich zu, was nun zu weiteren, restriktiven Maßnahmen der Landesregierung geführt hat. So dürfen zu meinem Bedauern seit Montag keine Gäste mehr in Gastronomiebetrieben bewirtet werden. Auch kosmetische Einrichtungen und Bars müssen wieder schließen.
Dies stellt für die Betroffenen erneut eine enorme, finanzielle Belastung durch fehlende Einnahmen dar. Um die Einbußen ein wenig abzufedern, wurden beim Lockdown im Frühjahr bereits Außer-Haus-Verkäufe der Gaststättenbetriebe angeboten, die sich nach meiner Wahrnehmung sehr gut bewährt haben. Eine weitere Möglichkeit bieten Gutscheine, die schon jetzt für bessere Zeiten erworben und anschließend verschenkt werden können.
Gerne möchten wir unsere Aktion vom Frühjahr wieder aufgreifen und Ihnen nahelegen, Ihren Teil zur Unterstützung unserer Gastronomen beizutragen, indem Sie die nachfolgenden Angebote wahrnehmen.
Auch Bars und Kosmetikdienstleister, die auf Grund der neuen Corona Verordnung wieder geschlossen haben, rufe ich dazu auf, sich der Gutscheinaktion anzuschließen. Bitte melden Sie Ihre Angebote an das Rathaus Alfdorf, Frau Lämmle (laemmle(@)alfdorf.de) zu melden, damit wir diese veröffentlichen können.
Unternehmen | Kontakt | Service | Gutscheinangebot |
---|---|---|---|
Gastronomie | |||
Can's Kebap Haus Sahin Kici Obere Schlosssstraße 25 73553 Alfdorf | Tel.: 07172/183607 Web: https://de-de.facebook.com/Canskebaphaus | Abhol- und Lieferservice für alle Gerichte - Vorbestellung möglich | Sie erhalten bei uns sowohl vorgefertigte Gutscheine, als auch Gutscheine in individueller Höhe. |
Gasthaus Krone Fam. Beißwenger Mutlanger Straße 21 73553 Alfdorf-Adelstetten | Tel.: 07171/72959 Web: https://krone-adelstetten.de/ E-Mail: gasthaus@krone-adelstetten.de | Tagesessen zur Abholung – nur mit Vorbestellung: | |
Gasthaus Lamm Frank Wahl Steiggasse 1 73553 Alfdorf-Enderbach | Tel.: 07172/31188 Web: http://www.lamm-enderbach.de/ E-Mail: info@lamm-enderbach.de | Abholservice aller hauseigenen Produkte, Gutscheine und Geschenkkörbe. Bitte vorher anrufen. | Sie erhalten Gutscheine für idyllisches Mittag- oder Abendessen auf dem Lande. Alle Gerichte sind frisch und aus eigener Herstellung. |
Gasthaus Rössle Pfahlbronn Andreas Pauly 73553 Alfdorf-Pfahlbronn | Tel.: 07172/936 397 Web: www.roessle-pfahlbronn.de E-Mail: info@roessle-pfahlbronn.de | Ob Eintopf, Kesselgulasch, Wilderer Töpfle, Salate oder Vegetarisches und vieles mehr: | |
Gaststätte Hagerwaldsee Wolfgang Hudelmaier Hagerwaldstraße 31 73553 Alfdorf-Hüttenbühl | Tel.: 07182/6810 Web: https://www.hagerwaldsee.de/ www.facebook.com/Hagerwaldsee/ E-Mail: hagerwald@t-online.de | Abholservice für verschiedene Gerichte an allen Sonntagen im November - bitte vorbestellen | Gutscheine für reichhaltiges Tagesessen zum Mittagstisch oder Abendessen aus gut-bürgerlicher Küche in urig-ländlichem Flair. |
Ratsstube Alfdorf Familie Pfisterer Am Alten Rathaus 1 73553 Alfdorf | Tel.: 07172/3844 | Abholservice auf alle Gerichte - bitte bestellen Sie vor | Sie erhalten bei uns Gutscheine in individueller Höhe für gut-bürgerliche und auch vegetarische Gerichte. |
Restaurant Golfplatz am Haghof Christian Gerlach Haghof 6 73553 Alfdorf-Haghof | Tel.: 07182/927615 Web: https://restaurant-haghof.eatbu.com www.facebook.com/Restaurant-am-Golfplatz-Haghof E-Mail: restaurant@kuechenbrigade24.de | Abhol- und Lieferservice auf alle Gerichte – bitte vorbestellen | Wer jetzt im Rahmen unserer Aktion "EhrenGasthaus" einen 50-Euro-Gutschein bei uns erwirb, kann diesen später einlösen, wenn wieder geöffnet ist und wird als Ehrengast begrüßt. |
Ristorante Pizzeria Belvedere Francesco Comite Hauptstraße 100 73553 Alfdorf | Tel.: 07172/329868 Web: http://www.ristorante-pizzeria-belvedere.de/ | Abhol- und Lieferservice auf alle Gerichte nur mit Vorbestellung | Gutscheine für den Genuss auf Echt-Italienisch! Von der Vorspeisenplatte zur Party-Pizza, zum Abholen oder für ein Dinner in liebevoll dekoriertem, mediterranem Flair. |
Kosmetikdienstleister | |||
Pares Beauty Serap Cakir Hassan-Ousta Hauptstraße 30 73553 Alfdorf | Tel.: 0177 655 23 72 Web: Instagram Pares_beauty E-Mail: paresbeauty@gmail.com | Gutscheine für Enthaarung, dauerhafte Haarentfernung. |
Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Rems-Murr-Kreis jetzt auch Risikogebiet
Verschärfte Regelungen ab 18.10. zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Das Landratsamt Rems-Murr hat am Samstagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die bereits am Sonntag, 18.10.2020 in Kraft tritt! Diese sieht deutliche Einschränkungen, unter anderem von privaten Feiern, vor!
Nachdem der Rems-Murr-Kreis nun den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten hat, gilt er nun auch als Risikogebiet. Leider wurden wir als Kommune auch erst am Samstag von der neuen Entwicklung überrascht.
Die konkreten Regelungen sind:
- Begrenzung der zulässigen Anzahl der Teilnehmenden bei Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum auf maximal zehn Personen; diese Anzahl darf überschritten werden, sofern Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Diese Regelung gilt ab Sonntag, 5 Uhr. So müssen keine begonnenen Feiern beendet werden.
- Begrenzung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer, ausgenommen davon sind zum Beispiel Gemeinderats- und Kreistagssitzungen.
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum, wenn das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern nicht möglich ist, beispielsweise in belebten Einkaufsstraßen oder innerhalb von Warteschlangen. Auf Messen und Märkten wird eine durchgängige Maskenpflicht festgelegt.
- Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt darf kein Alkohol mehr verkauft werden, egal ob im Gastraum oder zum Mitnehmen.
- Für Schüler ab der 5. Klasse gilt ab Montag, 19. Oktober, eine Maskenpflicht im Klassenzimmer. Das hatte das Kultusministerium bereits am Freitag erlassen.
Details zu diesen Regelungen – etwa zu Konfirmationen unter: www.rems-murr-kreis.de/corona
„Wir wissen, dass dies ein harter Schlag für die Gastronomie und für Familienfeiern ist – vor allem, weil es so kurzfristig kommen muss“, betont Landrat Dr. Richard Sigel. „Dieses Wochenende feiern viele Familien im Landkreis Konfirmation – ein Fest, das an manchen Orten bereits vom Frühjahr in den Herbst verschoben wurden. Solche Einschränkungen schmerzen, dessen bin ich mir bewusst“, so der Landrat weiter. „Gleichzeitig gilt es nun, die Pandemie rasch einzudämmen. Die Bundeskanzlerin hat es heute noch einmal auf den Punkt gebracht: Wir dürfen keinen Tag mehr verlieren.“
„Wir hätten unsere Bürgerinnen und Bürger gerne frühzeitiger und klarer informiert. Allerdings haben die Abstimmungen im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz ihre Zeit gebraucht und wir haben erst am Freitagabend den Erlass zur Umsetzung vom Sozialministerium erhalten. Unsere Regelungen zu privaten Feiern treten bewusst erst am Sonntag um 5 Uhr in Kraft, damit zum Beispiel Hochzeitsfeiern nicht abgebrochen werden müssten. So lebensnah müssen wir sein“, betont der Landrat.
„In dieser zweiten Corona-Welle brauchen wir das Verständnis und die Ausdauer der Menschen im Rems-Murr-Kreis. Nur gemeinsam können wir die Pandemie weiter eindämmen. Deshalb wäre es wünschenswert gewesen, wenn wir an der kommunalen Basis früher klare Regelungen gehabt hätten, um eine rechtzeitige Kommunikation sicherzustellen“, so der Landrat weiter.
„Bitte bedenken Sie trotzdem, dass der kurzen Freude des Zusammenseins beim Familienfest, im Verein oder in der Kirchengemeinde in den kommenden Wochen eine lange Quarantäne folgen kann“, so der Landrat. „Wir haben dieses Jahr gelernt, auf was wir achten müssen, um uns und andere zu schützen. Darauf kommt es in den kommenden Wochen im Alltag an, damit die Zahlen wieder sinken."
Hier finden Sie weitere Infos des Landratsamtes.
Änderung Corona-Verordnung zum 30.09.2020
am 30.09.2020 tritt voraussichtlich eine überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft, die folgende wesentliche NEUERUNGEN mit sich bringt. Um Beachtung wird ausdrücklich gebeten!
- Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird insgesamt verschärft:
- In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. besteht nun auch für Besucher eine Maskenpflicht, sofern sie sich nicht an ihrem Platz befinden (§ 3 Abs. 1 Nr. 7).
- Die Maskenpflicht gilt auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8).
- Beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugunterricht, einschließlich der jeweiligen praktischen Prüfung ( § 3 Abs. 1 Nr. 9) ist nun ebenfalls eine Maske zu tragen.
- Verantwortliche von Einrichtungen und Geschäften müssen über die Maskenpflicht informieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 8).
- Die typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankungen wurden an den neuesten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts angepasst (§ 7 Abs. 1 Nr. 2).
- Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht besteht nun ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 Abs. 1 Nr. 3).
- Die Untersagung von Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bleibt über den 30. September 2020 hinaus bestehen (§ 10 Abs. 3).
- Die §§ 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (§ 14 Nr. 5).
- Die Verordnung tritt am 30. September in Kraft.
Die Verordnung wird voraussichtlich am 29. September 2020 im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Vorabveröffentlichung der Verordnung unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ dient lediglich der Information und ist keine Verkündung im juristischen Sinne.
Wichtige Information für Rückkehrer aus Risikogebieten!
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona-Pandemie ist nicht überwunden und die steigenden Zahlen zeigen uns, dass wir nicht panisch, aber dennoch klug und achtsam mit dem zunehmenden Infektionsrisiko umgehen müssen. Die Corona-Verordnung schreibt eine „Einreise-Quarantäne“ für Rückkehrer aus Risikogebieten vor. Unter www.rki.de finden Sie die aktuell ausgewiesene Risikogebiete. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für Reiserückkehrer zusammengefasst:
Einreise-Quarantäne:
Jeder der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss:
- sich direkt nach der Rückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben,
- sich unverzüglich beim Ordnungsamt der Wohnortgemeinde melden (für Alfdorf: 07172/309-16 oder -0),
- und sofern am Urlaubsort kein Corona-Test durchgeführt wurde, auf Anordnung des Ordnungsamtes, innerhalb von 14 Tagen nach Einreise ein Test durchführen.
Wie kann ich eine Quarantäne vermeiden?
Eine 14-tägige Quarantäne nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet kann vermieden werden, wenn dem Ordnungsamt nach der Rückkehr:
- ein negativer Befund eines Corona-Test aus dem ein Urlaubsort und
- dazu ein ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit sich nach der Rückkehr zuhause testen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die Quarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Tests zusammen mit einem ärztlichen Attest aufrechterhalten werden!
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.rems-murr-kreis.de <http://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-soziales/gesundheit/coronavirus-aktuelle-informationen/> oder www.baden-wuerttemberg.de