Die Kaufpreissammlung als Grundlage der Bodenrichtwerte

Die Notare senden dem Gutachterausschüssen Abschriften der beurkundeten Grundstückskaufverträge zu. Der Gutachterausschuss wertet diese Kaufverträge unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzes aus und sammeln die hierbei gewonnenen Daten in einer Kaufpreissammlung. Die so erlangten Daten bildet die Grundlage der Bodenrichtwertermittlung.

Der Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist auf ein Grundstück bezogen, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Richtwertgrundstück).

Das Richtwertgrundstück kann sich von einem zu bewertenden Grundstück in mancherlei Hinsicht unterscheiden. Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes vom Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Weitere wichtige Aspekte der Bodenwertermittlung sind Lage, Infrastruktur und die konkrete örtliche Marktsituation.

Die Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungs- zustand etc. in der Bodenrichtwert-Definition können u.U. von den in den Bebauungsplänen getroffenen oder noch zu treffenden Festsetzungen abweichen; sie begründen keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Nutzung oder Geschossigkeit der Bebauung.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen. Sie bieten den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Gutachterausschuss Welzheimer Wald

Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über die Bodenrichtwerte bekommen. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren erhoben. Die Anschrift des Gutachterausschusses Welzheimer Wald:

Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Stadtverwaltung Welzheim
Stefanie Dostal
Kirchplatz 3
73642 Welzheim
07182 8008-52
dostal(@)welzheim.de


Weiterführende Infos unter:
https://www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/bodenrichtwerte