Allgemeines

Der Verkauf durch die Gemeinde Alfdorf freibleibend ist, dass heißt die Gemeinde Alfdorf behält sich die Entscheidung vor, ob, wann und an wen, welcher Bauplatz verkauft wird.

Über den Verkauf entscheidet der Gemeinderat. Bei mehrerer Interessenten für einen Bauplatz kann es zu einem Losentscheid kommen.

Mit der Abgabe eines Kaufangebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Diese Website ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Gemeinde Alfdorf ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beziehungsweise Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).