Sitzungen und Berichte 2025
Gemeinderatssitzung am Montag, 24.02.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 24. Februar 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 24. Februar 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025
2. Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
4. Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
5. Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
7. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 24. Februar 2025
Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
Gemäß § 8 Abs. 2 FwG werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats durch den Bürgermeister bestellt.
Abteilung Pfahlbronn:
Der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Markus Hirzel hat aus privaten Gründen seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn am 17. Januar 2025 Dennis Pennekamp als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Abteilung Vordersteinenberg:
Der bisherige Abteilungskommandant Volker Joos hat aufgrund familiärer Gründe seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg am 31. Januar 2025 der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Matthias Grau zum Abteilungskommandant gewählt. Jan-Hendrik Zink wurde als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlüsse einvernehmlich:
- Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
- Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2025 die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 beraten. Nach einer kurzen Vorstellung werden folgende Beschlüsse einvernehmlich gefasst:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Es wird die vorgelegte Satzung beschlossen.
Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf einvernehmlich folgender Beschluss:
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
- Der Wirtschaftsplan wird wie vorgelegt beschlossen:
Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.
Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen hat die Gemeindeverwaltung Stellung genommen und dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat erteilte der Stellungnahme sein Einvernehmen. Abschließend wird die Stellungnahme nun an die Gemeindeprüfungsanstalt übersandt.
Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Errichtung einer Gasheizung als automatisch gesteuerter Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung sowie im Jahr 2026 die Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz geplant.
Auf Grundlage einer ersten Kostenprognose unterbreitete das Ingenieurbüro Streit bei anrechenbaren Kosten von 162.250,- € netto (193.078,- € brutto) ein Honorarangebot für die Planung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der HOAI mit den LPH 1-8 über 48.767,15 € brutto. Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen ist der Gemeinde Alfdorf bereits durch eine Vielzahl an umgesetzten Baumaßnahmen als zuverlässiges und fachkundiges Planungsbüro bekannt. Nach Beauftragung des Ingenieurbüro Streit wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen ein Bauzeitenplan sowie die Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt. Für die Umsetzung Baumaßnahme sind im Haushaltjahr 2025, 165.000,- € und im Haushaltsjahr 2026, 150.000,- € vorgesehen. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss einvernehmlich gefasst: Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt. Des Weiteren soll alternativ der Einsatz einer Pelletheizung oder einer mobilen Heizanlage in Miete oder Kauf geprüft werden.
Gemeinderatssitzung am Montag, 27.01.2025
Einladung und Bericht
Einladung zur Sitzung am 27. Januar 2025
Sitzung des Gemeinderats
Datum: Montag, 27. Januar 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2024
2. Ausschreibung Baumaßnahme Seestraße
3. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
4. Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
5. Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)
8. Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, Flst. 1092, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
9. Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 5, Flst. 1835/2, Errichtung eines Carports
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 10, Flst. 3966 (Wohnhausneubau mit Carport)
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße 37, Flst. 531/7 (Schwimmbecken, überdachter Grillplatz, Stützmauer entlang der Straße, Vordach im Bereich der Garage, Erstellung tote Einfriedung auf der Westseite)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Krötz
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung vom 27. Januar 2025
Ausschreibung Baumaßnahme Seestraße
In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 wurde das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen mit der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme Seestraße (Erneuerung Kanal, Wasserleitung sowie Straße) beauftragt. Herr Matheisl vom Ingenieurbüro LKP stellte jetzt die aktuellen Planungen dem Gemeinderat mittels einer Präsentation vor. Die Ausschreibung erfolgt nun im Februar, sodass ab Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Das Gremium stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Ausschreibung zu.
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 wurde auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2024 erstellt. Nach der Berechnung lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2025 um 2.420.300 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich lässt sich jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreichen. In den Finanzplanungsjahren 2026 und 2027 wird der Haushaltsausgleich nach derzeitigen Prognosen ebenfalls verfehlt. Im Jahr 2028 kann der Haushaltsausgleich voraussichtlich wieder erreicht werden. Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2025 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 11.843.600 Euro eingeplant. Die Investitionen können im Jahr 2025 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind jedoch nach derzeitigem Stand Kreditneuaufnahmen erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist sowohl im Wirtschaftsjahr 2025 als auch in den Folgejahren eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 Kenntnis.
Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut folgt direkt im Anschluss an den Bericht aus der Gemeinderatssitzung.
Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung
Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags wurde auf den 23. Februar 2025 terminiert. Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundewahlgesetzes und der Bundewahlordnung.
Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt nach den geltenden Wahlvorschriften dem Bürgermeister, weshalb kein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist. Aus Transparenzgründen wurde die Wahlbezirkseinteilung zur Kenntnis gegeben. Folgende Wahlbezirke werden gebildet: Wahlbezirk Alfdorf 1: Rathaus Alfdorf, Wahlbezirk Alfdorf 2: Haus der Musik, Wahlbezirk Pfahlbronn: Bürgerzentrum, Wahlbezirk Rienharz: Vereinszimmer, Wahlbezirk Vordersteinenberg: Rathaus. Des Weiteren sollen, wie bereits bei den Kommunalwahlen 2024, wieder zwei Briefwahlbezirke gebildet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch bei der Bundestagswahl trotz der verkürzten Vorlaufzeit wieder viele Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen.
Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Den Wahlhelfern wird eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Alfdorf ausbezahlt (Urnenwahlbezirk 50,00 € pro Wahlhelfer, Briefwahlbezirk 45,00€ pro Wahlhelfer). Vom Bund erhält die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 25,00 € je Wahlhelfer bzw. 35,00 € für den Wahlvorsteher.
Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf
In der Nacht von 2. auf den 3. Juni 2024 ging über Alfdorf und weiteren Städten und Gemeinden im Rems- Murr- Kreis ein unvorhersehbares Starkregenereignis nieder, infolge dessen es zu sehr starken Sachschäden gekommen ist. In den Folgetagen waren Feuerwehren im Dauereinsatz, nicht zuletzt auch um Keller auszupumpen. Die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf hat dabei sowohl im Gemeindegebiet als auch im Rahmen der Überlandhilfe in der Gemeinde Rudersberg sowie in den Städten Welzheim, Schorndorf und Waiblingen insgesamt rund 1.637,5 Einsatzstunden geleistet. Grundsätzlich sind alle Einsätze, auch solche der „außergewöhnlichen Einsatzlage“ und des „Katastrophenvoralarms“ nach dem Katastrophenschutzgesetz Baden- Württemberg vollständig als Feuerwehreinsätze nach dem Feuerwehrgesetz bzw. der gemeindlichen Kostenersatz- Satzung zu behandeln und daher kostenersatzpflichtig. Auch das Auspumpen von Kellern nach Überschwemmungen ist nur dann eine Aufgabe der Feuerwehr, wenn ein öffentlicher Notstand vorliegt, lebensbedrohliche Lagen für Menschen oder wertvolle Tiere gegeben sind oder eine andere Notlage vorliegt, d. h. durch die Überschwemmung wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, die ins Grundwasser gelangen, wie zum Beispiel Heizöl, das im Keller gelagert ist. Jedoch soll nach dem Ausnahmetatbestand in § 34 Absatz 3 des Feuerwehrgesetzes/ § 3 Absatz 3 der Kostenersatz- Satzung auf die Erhebung von Kostenersatz verzichtet werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt. Nach einer kurzen Beratung, unter Würdigung der Gesamtsituation dieser Ausnahmetatbestand durch das Starkregenereignis mit seinen dramatischen Auswirkungen, beschließt das Gremium mehrheitlich den Verzicht auf die Erhebung von Kostenersätzen.
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
Geber | Zeitpunkt | Zuwendung | Zuwendungszweck |
---|---|---|---|
Spender 1 | 17.12.2024 | Geldspende 80,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf, Jugendfeuerwehr |
Spender 2 | 27.12.2024 | Geldspende 500,00 EUR | Feuerwehr Alfdorf |
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)
Die bereits bestehende Biogasanlage in Brech soll erweitert werden. Sie besteht bisher u.a. aus einem Gärproduktlager und einem Fermenter. Bei dem Fermenter soll die bestehende Kegelabdeckung durch eine Kugelabdeckung ersetzt werden. Die Höhe des Fermenters erhöht sich dadurch von bisher ca. 7,00m sichtbaren Bereich auf ca. 8,20m. Zusätzlich soll ein Nachgärlager mit Kugelabdeckung und gleicher Höhe errichtet werden. Im südlichen Bereich der Grundstücke 205 und 206 wird ein Erdwall als „Auffangbecken“ für den Fall einer Havarie errichtet und mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Die Gesamthöhe ist zwischen 2,00 und 2,50m. Mit der Erweiterung der Anlage soll auch eine höhere Produktivität erzielt werden. So werden künftig rund 8.350 t/Jahr an Feststoffen eingetragen, davon ca. ¼ Rindermist und Pferdemist sowie ¾ Maissilage, Getreide-Ganzpflanzensilage und Grassilage. Zusätzlich wird rund 7.800 t/Jahr Rindergülle eingetragen. Dadurch erhöhen sich auch die notwendigen Fahrten laut Betreiberangaben um ca. 135 / Jahr. Diese erfolgen über das vorhandene Feldwegenetz, welches bereits jetzt überlastet ist. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einvernehmlich folgenden Beschluss: Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Betreibergesellschaft über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetzes zu verhandeln.
Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben TOP 9 bis TOP 11 sein Einvernehmen erteilt. Bei der Bauvoranfrage in TOP 8 wurde nach erneuter Prüfung erneut das Einvernehmen versagt.
Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
bis 2018 hatte sich die Gemeinde durch gute Gewerbesteuereinnahmen ein gutes finanzielles Polster angelegt. Ein Teil wurde in die sehr umfangreiche Sanierung und die Erweiterung des Kultur- und Sportzentrums, die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Erweiterung der Kläranlage investiert, ohne Schulden dafür aufnehmen zu müssen. Der Rest des Polsters hilft uns aktuell die schlechte Konjunktur, die schwindenden Steuereinnahmen und die wachsende Ausgabenlast für uns Kommunen auszugleichen. Denn einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, ist in der momentanen Lage nur ganz wenigen Kommunen vergönnt. Insgesamt besteht eine große Differenz für uns Kommunen, zwischen unseren Einnahmen und den Ausgaben. Aggressiv steigende Kosten beim ÖPNV, der Klinikfinanzierung und der Sozialausgaben treffen uns indirekt über den Umweg der Kreisumlage, die sehr schmerzhaft angehoben wurde. Die stets zunehmenden Aufgabenübertragungen von Bund und Land und die fehlende Ausfinanzierung dieser Aufgaben schnüren die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen immer weiter ein. Dies nimmt uns zunehmend die Möglichkeit die kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu füllen. Diese ist jedoch so wichtig und eigentlich unserer im Grundgesetz verankerter Auftrag! Unmittelbar vor der Brust haben wir die verpflichtende Ganztagesbetreuung. Die damit verbundenen Kosten sind bis zum heutigen Tag vom Bund noch nicht auskömmlich finanziert, weshalb sie in großen Teilen, Stand heute, bei der Gemeinde bleiben werden. Auch immer höhere Anforderungen, wie beispielsweise an die Abwasserbeseitigung und deren Überwachung oder die geforderte Klimaneutralität, sowie gleichzeitig teils leere Fördertöpfe schränken unseren finanziellen Handlungsspielraum weiter ein.
Mit einer Deutlichkeit wie nie zuvor haben deshalb auch der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag auf diese Schieflage wiederholt hingewiesen und wir fordern dringend notwendige strukturelle Änderungen bei der Finanzierung der Kommunalaufgaben.
Doch kommen wir nun zu einer sehr erfreulichen Nachricht: Für die Haushaltseinbringung 2025 hat Frau Strobel wieder einmal ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ebenso ist es gelungen den Haushalt nun bereits im Januar einzubringen, was eine sehr starke Leistung ist! Vielen Dank dafür!
Das Zahlenwerk kann sich trotz der außerordentlich schwierigen Finanzlage sehen lassen! Das Ziel des Haushaltsausgleichs kann im Planjahr 2025 durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage erreicht werden. Dies ist eine Situation, die nur wenigen Kommunen vergönnt ist.
Allerdings ist die Ergebnisrücklage in absehbarer Zeit aufgebraucht, wenn sich die gesamtwirtschaftliche Lage nicht drastisch verbessert. Wir dürfen also nicht die Augen vor den finanziellen Herausforderungen verschließen, die uns in den kommenden Jahren bevorstehen. Das bedeutet konkret die Ausgabenseite kritisch prüfen und neue Möglichkeiten auf der Einnahmenseite zu erschließen.
Einen wichtigen Schritt haben wir mit der Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer getan, ohne unsere Unternehmen über Gebühr zu belasten. Wir haben uns mit dem Hebesatz auf 360 Prozentpunkte an umliegende Kommunen angepasst und befinden uns trotzdem noch auf einem niedrigen Niveau.
Auch gilt es unsere Gebührensatzungen sukzessive neu zu kalkulieren, um die Einnahmen an die tatsächlichen Ausgaben in diesen Bereichen zu decken oder wenigstens anzunähern.
Natürlich müssen wir in Zukunft auch unsere Ausgabenseite genau betrachten. Dies haben wir bereits bei der Einbringung des Haushalts 2025 getan und werden es in den nächsten Jahren noch kritischer tun müssen.
Ein großer Stachel im Fleisch ist die kommunale Infrastruktur mit unserem Gebäudebestand und unserem kommunalen Angebot, was auf die Gemeindegeschichte, ausgehend von drei eigenständigen Gemeinden zurückgeht. Hierbei dürfen wir aber auch nicht die Bedürfnisse unserer großflächigen und dislozierten Gemeinde mit ihren vielen Teilorten und Gehöften und den daraus resultierenden Entfernungen außer Acht lassen.
Es gibt aber auch künftig Ausgaben, die lassen sich nicht oder nur zulasten dauerhafter Nachteile beeinflussen oder reduzieren. So hatten wir beispielsweise bei den ersten Berechnungen im Dezember einen Zuwachs an Personalausgaben von rund 780.000 Euro, was sich nach aktualisierten Berechnungen mit dem heutigen Stand auf rund 500.000 Euro reduziert hat. Diese 500.0000 Euro mehr an Personalausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen durch prognostizierte Tariferhöhungen, Mehrkosten durch reguläre Beförderungen und Stufenlaufzeiterhöhungen. Beim Bauhof planen wir darüber hinaus wie bereits vorbesprochen eine kurzfristige Stellenmehrung von 2 Stellen ein, um den Engpass durch Krankheitsausfälle zu kompensieren, was befristete Mehrausgaben von rund 120.000 Euro bedeutet. Die dauerhafte notwendige Stellenmehrung wirkt sich mit rund 28.000 Euro eher gering aus.
Betonen möchte ich, dass die Personalressource Mensch zum einen endlich ist und zum anderen zum Gelingen und zum Aufrechterhalten der kommunalen Aufgaben unabdingbar ist. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Angebot an Stellen deutlich höher ist als die Nachfrage, können sich Arbeiter, Angestellte und Beamte ihren Arbeitgeber aussuchen. Daher ist es eine sehr wichtige Maßnahme unser Personal dauerhaft zu binden und gute Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen.
Sehr Schmerzhaft ist die Tatsache, dass wir die geplante Stelle eines Gemeindejugendreferenten bei den Beratungen im Herbst aufgrund Einsparmaßnahmen schweren Herzens streichen mussten. Ein wenig abgefedert werden soll dies jedoch, indem wir einerseits eine regelmäßige Jugendbeteiligung über die Sachbearbeiterstelle Bildung und Betreuung abdecken werden. Andererseits könnte ich mir eine dauerhafte Ehrenamtspauschale für eine Person vorstellen, die ein betreutes Begegnungsangebot für Jugendliche außerhalb des Vereinsleben ermöglicht.
Was haben wir uns dieses Jahr an Investitionen vorgenommen?
Es sind keine goldenen Wasserhähne, sondern nüchterne und gut abgewogenen Ausgaben, die notwendig sind:
Dazu zählen im Wesentlichen:
- die Umbaumaßnahmen zur Umsetzung der verpflichtenden Ganztagesbetreuung
- Die Schaffung weiteren Wohnraums mit der Erschließung eines Baugebiets, bei dem wir wieder Ausgaben für den notwendigen Grundstückerwerb eingeplant haben. Ganz wesentlich ist hier die kluge Entscheidung des Gemeinderats, dass wir das Wohngebiet nicht im Rahmen einer Umlegung, sondern durch Aufkauf der Grundstücke realisieren und damit mehr Kontrolle darüber haben, damit Bauplätze auch tatsächlich bebaut werden!
- Ebenso werden wir die Planungen für ein Gewerbegebiet fortführen, welches bereits ansässigen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten geben wird und neuen Firmen eine Ansiedlung ermöglicht. Ebenso werden wir im Rahmen der Bauleitplanung eine private Grundstücksfläche für eine weitere Gewerbeansiedlung weiter unterstützen.
- Den Ausgaben stehen dann aber auch die Einnahmen aus dem Wiederverkauf der Bauplätze gegenüber. So dass dies eine gute Investition ist, die sich refinanziert.
- Nach der energetischen Sanierung der Schloßgartenschule folgt nun die Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, die eine wichtige Investition in Zukunft und in den Schulstandort Pfahlbronn ist.
- Ebenso werden wir unsere Nahwärmenetze der kommunalen Liegenschaften erweitern, was ein wichtiger Schritt beim Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Reduzierung der laufenden Heizkosten bedeutet.
- Beim geförderten Breitbandausbau sind 4.599.000 Euro an Ausgaben eingeplant, letztes Jahr hatten wir bereits 3.065.936 Euro ausgegeben, dies ergibt zusammen 7.665.036 Euro. Dagegen stehen Einnahmen durch Förderung in Höhe von 6.898.500 Euro. Somit bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 766.536 Euro. Das ist sehr gut investiertes Geld zur Verbesserung der Internetversorgung in unseren bis dahin völlig unterversorgten Teilorten und Gehöften.
- Die Sanierung der Seestraße, notwendige Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, der Neubau des Streusalzsilos und der Umbau der ehemaligen Kläranlage Alfdorf zu einem Lager stehen ebenso an.
- Der Kronenplatz wird in diesem Jahr endlich fertiggestellt. Wichtig ist mir zu betonen, dass wir im Gemeinderat miteinander einen sparsamen, aber nicht billigen Weg gegangen sind und mit Unterstützung von Herrn Folter und dem derzeit erkrankten Bauhofleiter Herr Schwarz im Gemeinderat eine Lösung erarbeitet haben, die schön, praktisch und mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 140.000 Euro sehr niedrig ist. Dafür sind dieses Jahr noch Ausgaben in Höhe von 72.000 Euro eingeplant.
- Nicht zu vergessen ist auch die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die dann aber auch mit der klimafreundlichen Einsparung von Stromkosten einhergeht.
Zum Schluss möchte ich noch auf die größte Einsparmaßnahme in Höhe von rund 2 Millionen Euro eingehen. Eingeplant war die umfangreiche Sanierung der OD Brend in Kooperation mit dem Landratsamt. Eigentlich war die Sanierung der Fahrbahn mit Unterbau und eine Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen geplant. Wir verzichten auf die Sanierung von Kanal und der Wasserleitungen und haben mit dem Landratsamt vereinbart, dass lediglich der Fahrbahnbelang auf der kompletten Fläche erneuert wird. Damit ist das wichtigste Ziel in Brend erreicht, so dass dort die Ortsdurchfahrt bald wieder ohne Schlagloch und Erschütterungen befahren werden kann.
Ich danke dem Gemeinderat, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf für das große Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit!
Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.