Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Achtung: geänderte Frist am Freitag vor der Wahl!
Freitag, 21. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Samstag, 22. Februar 2025 von 8.00 bis 12.00 Uhr (Ersatzzustellung für nicht zugegangene Wahlscheine).
Bitte nehmen Sie hierzu vorab telefonischen Kontakt mit dem Wahlamt (07172/ 309-27) auf.
Sonntag, 23. Februar 2025 bis 15.00 Uhr für Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind.
Bitte melden Sie sich hierzu im Wahllokal Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf (Sitzungssaal).
Versand Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025
Die Stimmzettel werden voraussichtlich am 07.02.2025 an die Kommunen ausgeliefert. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl, die bis dahin bereits beantragt worden sind, werden nach dem Erhalt der Stimmzettel schnellstmöglich fertiggestellt und zugestellt.
Ihr Wahlamt
Hinweis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Falsches Datum in der Wahlbenachrichtigung
Vom Druckdienstleister komuna GmbH wurde das Wahlamt darüber informiert, dass sich beim Druck der Wahlbenachrichtigungen der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigung heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen."
Der genannte Termin ist falsch! Richtig muss es heißen:
Einen Ersatzwahlschein können Sie noch bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr ausstellen lassen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verlorengegangen sind.
Da die Landeswahlleiterin einen erneuten Druck und eine erneute Versendung der Wahlbenachrichtigung nicht für zwingend erforderlich ansieht, werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet.
Ihr Wahlamt
Informationen zur Briefwahl – Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aktuell wird allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger für die Bundestagwahl am Sonntag, 23. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugesendet. Falls Sie bis 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Alfdorf.
Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Wahlbezirks wählen können (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit) haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Bundestagswahl 2025?
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl beträgt der Zeitraum für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen nicht wie gewohnt 6 Wochen, sondern er wird auf rund 2 Wochen verkürzt.
Die Stimmzettel werden voraussichtlich am 07.02.2025 an die Kommunen ausgeliefert. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl, die bis dahin bereits beantragt worden sind, werden nach dem Erhalt der Stimmzettel schnellstmöglich fertiggestellt und zugestellt.
Die Beantragung der Briefwahl ist bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, möglich.
Rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe vor der Wahl:
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf eingegangen sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten bei der Beantragung und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die Abgabe Ihres Wahlbriefs in einem der Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke im Gemeindegebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.
Nutzung des Kurierwegs zur Versendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen durch Auslandsdeutsche und in Urlaubsfällen
Neben der Möglichkeit der Übersendung von Briefwahlunterlagen per Luftpost in das außereuropäische Ausland, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Kurierweg des Auswärtigen Amtes zu nutzen. Auch ist eine Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt aus dem außereuropäischen Ausland über den Kurierweg des Auswärtigen Amtes möglich.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht.
Nähere Hinweise und Informationen zur Nutzung des Kurierwegs des Auswärtigen Amtes finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9.
Die Bundeswahlleiterin weist ausdrücklich darauf hin, dass kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg der Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs. Die Entscheidung und Verantwortung obliegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person. Entstandene Versandkosten werden nicht erstattet.
Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich.
Allgemeine Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025
Wer ist Wahlberechtigt und was müssen Deutsche im Ausland beachten?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 BWG (Bundeswahlgesetz) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetzes , die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Alfdorf am Stichtag (voraussichtlich 23. Dezember 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Alfdorf eingetragen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Gemeint ist die letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind. Die Übermittlung des Antrags per E-Mail oder Fax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
Weitere Informationen zur vorgezogenen Bundestagwahl folgen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Alfdorf per E-Mail oder telefonisch.
Ergebnisse der Landtags- und Bundestagswahlen 2021
- Landtagswahl 14.03.2021:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20210314/08119001/html5/index.html
- Bundestagswahl 26.09.2021:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20210926/08119001/praesentation/index.html