Bürgertreff mit Bürgermeister Ronald Krötz

Am Donnerstag, 12.10.2023 findet um 18.30 Uhr ein Bürgertreff mit Bürgermeister Ronald Krötz in der Gaststätte Hagerwaldsee statt.
Nach dem Bürgertreff im Haselbach möchte Herr Krötz den Sandländern und natürlich auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Alfdorf die Möglichkeit bieten „Gmiatlich zammazuhogga, mit dem Schultes zu schwätza und sich auszudauscha“.
Gemeinderat besucht Wasserverband Kocher-Lein

Vertreter des Alfdorfer Gemeinderats haben vor wenigen Tagen den Bauhof des Wasserverbands Kocher-Lein besucht. Mit dabei war auch der neue Verbandsvorsteher und Bürgermeisters der Gemeinde Abtsgmünd Armin Kiemel, sowie der stellvertretende Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Gemeinde Alfdorf Ronald Krötz.
Der langjährige und sehr erfahrene Bauhofleiter Bernd Stäb vom Wasserverband zeigte die vielfältigen Aufgaben des Bauhofes und den damit einhergehenden Herausforderungen auf.
Der Wasserverband wurde 1957 gegründet. Heute werden insgesamt 11 Hochwasser-Rückhaltebecken unterhalten, welche einen sehr wirksamen und effektiven Hochwasserschutz darstellen. Neben dem Hochwasserschutz hat sich der Wasserverband in seiner Satzung verpflichtet, an den Rückhaltebecken auch Umweltschutz-, Naherholungs- und Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen. Vorrangiges Ziel ist jedoch stets den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Alfdorfer Benefizkalender 2024 - Jetzt Bilder einsenden!
Für das kommende Jahr soll wieder ein Alfdorfer Benefizkalender entstehen, für den wir aktuell noch auf der Suche nach Bildern sind. Wer uns also selbst angefertigte Bilder aus Alfdorf und seinen Teilorten für einen guten Zweck kostenlos zur Verfügung stellen möchte, kann diese sehr gerne in bestmöglicher Auflösung per E-Mail an mozer@alfdorf.de senden.
Die von einer Jury ausgewählten Bilder werden dann mit Namen des Fotografen im Benefizkalender 2024 veröffentlicht.
Die Herstellung des Kalenders wird über Sponsoren finanziert. Und der Gewinn kommt der Jugendfeuerwehr Alfdorf zugute.
In der Mail bitte auch unbedingt Verfasser und Aufnahmeort aufführen.
Der Einsendeschluss ist Freitag, der 6. Oktober 2023 - wir freuen uns schon jetzt auf Eure Beiträge!
Gemeindeverwaltung Alfdorf
Dritte Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2023
Am 30.09.2023 ist die dritte Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Fälligkeiten termingerecht einzuhalten um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben – mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW
Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.
Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.
Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Grabpflege auf den Friedhöfen der Gemeinde Alfdorf
Leider wurde dieses Jahr wieder festgestellt, dass die Bepflanzungen auf manchen Grabstätten zu groß und zu breit geworden sind, sodass die Grabzwischenwege oft nicht mehr frei begehbar oder die Grabsteine kaum noch sichtbar sind. Auch ist zu sehen, dass einige Bäumchen in der Höhe zu hochwachsen.
Nach der Friedhofsordnung dürfen auf Grabstätten nur solche Pflanzen gepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen (z.B. die Grabzwischenwege) nicht beeinträchtigen.
Wir möchten die Nutzungsberechtigten bzw. die für die Grabpflege zuständigen Personen bitten, zu groß werdende Bepflanzungen (auch Buchsbäume) zurückzuschneiden oder zu entfernen, sodass die Zwischenwege begehbar sind und die Grabstätten der Würde des Ortes entsprechen hergerichtet und gepflegt werden.
Lückenschluss des Radwegs an der Landesstraße L1153 zwischen Alfdorf und Kapf
Die Baumaßnahmen am neuen Geh- und Radweg entlang der Landesstraße L1153 sind abgeschlossen / Am 25. Juli fand die offizielle Eröffnungsfeier statt
Der straßenbegleitende Geh- und Radwegneubau entlang der L1153 ist fertiggestellt. Am vergangenen Dienstag fand die offizielle Freigabe der neuen Radwegeverbindung im Rahmen einer Eröffnungsfeier statt.
Der neu entstandene Geh- und Radweg wird von Radfahrenden als Hauptverkehrsroute zwischen der Gemarkung Alfdorf in Richtung Kapf, Buchengehren und Voggenberg genutzt und ist Bestandteil des kreisweiten Radwegenetzes. Bisher mussten Radfahrende an dieser Stelle für 200 Meter auf die Straße ausweichen, da ein Teilstück des straßenbegleitenden Radweges fehlte.
Mit dem Neubau des über 200 Meter langen und 2,5 Meter breiten Streckenabschnitts, wurde nun eine wichtige Lücke im Radwegenetz im Rems-Murr-Kreis geschlossen.
‚‚Der Rems-Murr-Kreis hat sich das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen. Der Lückenschluss bildet einen weiteren wichtigen Baustein für ein attraktives, lückenloses und sicher benutzbares Radwegenetz im Landkreis‘‘, sagt Stefan Hein, Leiter des Dezernats für Bauen, Umwelt und Infrastruktur im Rems-Murr-Kreis.
Ronald Krötz, Bürgermeister von Alfdorf, pflichtet dem ebenfalls mit folgenden Worten bei: „Mit dem Radweglückenschluss zwischen Alfdorf und Kapf wurde die Sicherheit für Radfahrer deutlich erhöht und für deren Nutzung attraktiver. Ich danke dem Regierungspräsidium für die Kostenübernahme entlang der Landesstraße und dem Landkreis für die Planung und Koordination der Maßnahme. Ebenso danke ich den Grundstückseigentümer, die mit dem Verkauf der Grundstücke diese Maßnahme erst möglich gemacht haben“, sagt Ronald Krötz, Bürgermeister von Alfdorf.
Auch Michael Dätsch, Leiter des Baureferats Süd des Regierungspräsidiums Stuttgart, unterstreicht die Wichtigkeit des Neubaus: „Das Land Baden-Württemberg hat für den Lückenschluss rund 60.000 Euro investiert. Damit wurde eine der ersten Maßnahmen aus dem neu beschlossenen Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen umgesetzt. Dies ist gut angelegtes Geld, da dadurch die Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radverkehrs verbessert werden. Wir bedanken uns für die Umsetzung der Maßnahme bei allen Beteiligten“ sagt Michael Dätsch, Leiter des Baureferats Süd des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Beim Neubau wurden die hohen Qualitätsstandards des Landes für Radverkehrsanlagen berücksichtigt. Für die Maßnahme wurden rund 60.000 Euro investiert. Baulast- und Kostenträger der Maßnahme ist das Land Baden-Württemberg. Die Planung sowie Bauausführung erfolgte durch die Stabsstelle Radwege des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis.
Quelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
20.000 unterschiedliche Artikel auf 1400 Quadratmeter Verkaufsfläche – Eröffnung des neuen REWE Markt in Alfdorf
Nun ist es endlich soweit! Der neu erbaute REWE am Ortseingang in Alfdorf ist seit dem vergangenen Donnerstag geöffnet. Um jedoch den Investoren, dem Bauherr, den neuen und „alten“ Mitarbeitenden mit ihren Familien, Bürgermeister Ronald Krötz, Mitgliedern des Gemeinderates und allen anderen Beteiligten die Chance zu geben, in einem festlichen Rahmen die Entwicklung des Neubaus Revue passieren zu lassen und um auf den neuen modernen Markt anzustoßen, wurde bereits ein Tag zuvor zum Pre-Opening eingeladen.
Der neue Markt bietet nicht nur eine etwas unüblichere Bauweise so Thomas Fritz, Vertriebsleiter Südwest des Kölner Handelsunternehmens, sowie einen Marktplatzcharakter, sondern auch mit seinem Vollsortiment ein individuelles Angebot. Von einer Frischetheke, die Fleisch, Wurst und Käse zur Auswahl bietet, einer Backtheke zum Selbstbedienen, einer Salatbar, einem Bäcker mit Café bis hin zu der Möglichkeit seinen Einkauf an einer Express-Kasse alleine abzukassieren. Und damit nicht genug, es steht auch noch die Scan & Go-Variante zur Auswahl, bei der man seine Produkte während des Einkaufs mit dem Handy oder mit einem Handscanner selbst abscannt. Im Nachgang bezahlt man dann an der Express-Kasse. Noch eine attraktive Möglichkeit bietet die Abholstation, bei der man online seine Produkte auswählen kann und danach zu einer beliebigen Uhrzeit einfach nur noch abholen muss.
Nur durch die gute Zusammenarbeit und den langen Atem von REWE, Investor, Gemeindeverwaltung, Regierungspräsidium, Region und Bürgermeister konnte nach zahlreichen Gesprächen dieses Projekt realisiert werden. Bürgermeister Ronald Krötz dankte allen Beteiligten und freute sich über den wichtigen Schritt für Alfdorf: „Mit dem REWE-Markt am Ortsrand von Alfdorf und dem PENNY-Markt in Pfahlbronn sind wir nun sehr gut versorgt. Ebenso ist es eine Bereicherung für die Gemeinde, dass an beiden Standorten eine Bäckerfiliale besteht.“
Für das Gebiet des bisherigen Standorts des REWE an der Hauptstraße wurde seitens des Gemeinderats ein Aufstellungsbeschluss für eine Wohnbebauung gefasst. Allerdings gehört das Grundstück des bisherigem REWE-Marktes einem Investor, so dass die weitere Entwicklung von dessen Planungen abhängig und die weitere Entwicklung ungewiss ist. Investor und Gemeindeverwaltung sind in regelmäßigem Austausch.
Wissen und Wahrnehmung – Einweihung des Waldpfades in Alfdorf- Pfahlbronn
Vergangene Woche wurde der neue Alfdorfer Waldpfad Wissen und Wahrnehmung in Brech eröffnet. Der Pfad bietet eine Kombination aus Wissenswertem über den Wald und Impulse, die zum Nachdenken anregen. Doch wie? Auf einer Strecke von ca. 1 km gibt es acht Stationen mit Tafeln, die man entweder durchlesen kann oder man lässt sie über einen QR-Code mit dem Smartphone als Audio abspielen. Diese bunten Tafeln informieren nicht nur über den Wald, sondern führen auch durch Anleitungen, die es einem ermöglichen können die neu entdeckte Entspannung mit in den Alltag zu nehmen.
Somit bietet die Gemeinde Alfdorf auch die Möglichkeit, durch das Zusammenspiel zwischen Wissen und Wahrnehmung, den Wald ganz bewusst zu erleben und sich somit eine kleine Auszeit nehmen zu können.
Den Pfad finden Sie an der Strecke des Limeswanderweges zwischen Pfahlbronn und Lorch. Anhaltspunkt für das Navigationsgerät ist „Im Bohnenacker, 73553 Alfdorf-Pfahlbronn“. Weiterhin an der Kreuzung Im Bohnenacker / Im Zeiren/ Riedstraße der Beschilderung Richtung Feldweg folgen. Am Parkplatz halten und dem Weg Richtung Wald folgen.
Wichtiger Hinweis zur Abholung Ihres Personalausweises
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie folgendes zu beachten.
Sie bekommen einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei zugesandt – dieser ist zugleich die Abholnachricht !
Sie werden nicht separat angeschrieben.
Bitte Beachten Sie dies.
Bürgerbüro
Sperrung der K 1891 bei Alfdorf – Ab dem 10.07.23 bis Voraussichtlich 24.07.23 von Abzweig der L1153 bis Brückenbauwerk an der Voggenberger Sägmühle
Das Landratsamt Rems -Murr-Kreis wird vom 10.07.2023 bis voraussichtlich 24.07.2023 den Streckenabschnitt an der K1891 bei Alfdorf instand setzen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Fahrbahndeckeninstandsetzung.
Der Umfang der Arbeiten macht eine Vollsperrung des Fahrbahnbereiches notwendig. Eine Umleitung während der Bauzeit wird für alle Verkehrsarten ausgeschildert.
Der ÖPNV ist von der Vollsperrung nicht betroffen.
Insgesamt wird die alte Straße 4cm tief abgefräst. Anschließend wird eine neue 4cm starke Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Hinweise auf die Vollsperrung sowie eine Umleitungsbeschilderung werden durch eine Verkehrssicherungsfirma aufgestellt.
Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten bittet das Landratsamt um Ihr Verständnis.
Zweite Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2023
Am 30.06.2023 ist die zweite Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir die Fälligkeiten termingerecht einzuhalten um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisung bitte Ihre Personenkonto-Nummer des Bescheids angeben.
Bei Abgabepflichtigen, welche der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto eingezogen.
Gemeindekasse Alfdorf
Eisenbachsee - Hinweise für Hundehalter
In den letzten Tagen sind beim Ordnungsamt vermehrt Beschwerden von Badegästen über badende Hunde im Eisenbachsee eingegangen.
Daher weisen wir auf die Allgemeinverfügung der Gemeinde Alfdorf vom 07. August 2022 hin. Danach ist im Eisenbachsee unter anderem das Baden von Tieren verboten. Am Uferbereich sowie am See selbst dürfen Hunde nicht unangeleint laufen gelassen werden.
Aus Rücksicht auf die übrigen Badegäste möchten wir alle Hundehalter um Einhaltung dieser Regelungen bitten.
Ihr Ordnungsamt
Ersatzneubau Mühlbachbrücke - Durchfahrt ab Haselbach zur K3334 in Richtung Lorch ab dem 19. Juni gesperrt
Wie die Gemeinde Alfdorf jetzt erst auf Nachfrage erfahren hat, ist wegen Bauarbeiten die Durchfahrt ab Haselbach zur K3334 ab der Baustelle an der Mühlbachbrücke in Richtung Lorch in der Zeit vom 19. Juni bis voraussichtlich Ende Juli 2023 voll gesperrt.
Die Brucker Sägmühle kann während dieser Zeit nur aus Richtung Alfdorf bzw. Waldau angefahren werden.
In der Woche vor dem 19. Juni beabsichtigt die Baufirma schon vorbereitende Arbeiten auszuführen, für die allerdings noch keine Sperrung benötigt wird.
Neue Windräder zwischen Aichstruter Wasserturm und Burgholz?
Seit fast 20 Jahren dreht sich am Aichstruter Wasserturm das erste Windrad im Rems-Murr-Kreis. Errichtet und betrieben wird es durch einige Welzheimer Windkraftpioniere in Eigeninitiative. Die Stadt Welzheim hat durchgängig die Haltung vertreten, dass in diesem Bereich auch zusätzliche neue Anlagen errichtet werden können. Durch den neu gegründeten Verein Bürgerenergie Alfdorf e.V., der sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Themen Photovoltaik und Windkraft voranzutreiben, kam nun die Initiative zustande, eine für Mensch und Natur gut geeignete Fläche für einen Windpark im Raum Alfdorf zu finden.
Mit Unterstützung eines erfahrenen Unternehmens, welches bereits zahlreiche Windkraftanlagen projektiert hat und auch betreibt, wurde eine Flächenanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Gebiet zwischen Aichstrut und Burgholz identifiziert. Es wird im Westen begrenzt vom bestehenden Windrad und verläuft von dort aus in Richtung Osten. Die Fläche liegt etwa zur Hälfte auf Welzheimer bzw. auf Alfdorfer Markung. Im maximalen Fall könnten vier neue moderne Windräder entstehen. Die erste Voraussetzung, damit aus einer solchen Idee Realität werden kann, ist die Bereitschaft der Grundstückseigentümer. Um über die Idee zu informieren und ein Stimmungsbild einzuholen haben die beiden Gemeinden zusammen mit der Bürgerenergie Alfdorf e.V. zu einem Termin eingeladen.
Parallel dazu wollen der Verein und die Gemeinden die Information der Öffentlichkeit sowie die kommunalpolitische Meinungs- und Willensbildung betreiben, diese Mitteilung bildet den Auftakt dazu. Die Haltung der Stadt Welzheim bzw. der Gemeinde Alfdorf zu einem solchen Projekt wird durch Gemeinderatsbeschlüsse nach einer umfassenden Information und Diskussion in der Öffentlichkeit erfolgen. Wichtig ist den beiden Bürgermeistern, dass es zwar Aufgeschlossenheit und Offenheit zu der Idee gibt, jedoch keine Vorentscheidungen getroffen sind. Vielmehr wollen alle Beteiligten frühzeitig und transparent über den jeweiligen Stand informieren.
Im Rahmen der konkreten Annäherung an ein Projekt sind eine Vielzahl von Kriterien zu klären: neben des positiven Signals der Grundstückseigentümer der betroffenen Flächen auch die Abstände zur der Wohnbebauung, Artenschutzrechtliche Belange, Verkehrsfragen, Forst- und Landwirtschaftsfragen, die Abstände zu Modell- und Segelflugplatz, Anlagentechnik und vieles weitere mehr. Die meisten dieser Fragen können heute noch nicht beantwortet werden. Sie müssen untersucht und in der richtigen Reihenfolge bearbeitet werden, so dass alle Beteiligten sich entlang Ihrer Rechte und Interessen in den Prozess einbringen können.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist im Fall einer Realisierung des Projekts auch Beteiligungsmöglichkeiten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, damit ein möglichst großer Teil der Wertschöpfung in der Region bleibt.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 10.09.2023 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Holzer, Tel. 07172/309-52, E-Mail: holzer@alfdorf.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Gemeinde Alfdorf, 14.06.2023
Austausch von Wasserzählern
Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler beträgt nach der Eichordnung 6 Jahre. Jeder Wasserzähler wird deshalb alle 6 Jahre ausgebaut und durch einen neuen, geeichten Wasserzähler ersetzt. In den nächsten Wochen werden die erforderlichen Zählerwechsel durch die Mitarbeiter der Gemeinde Alfdorf vorgenommen.
Die Gemeinde Alfdorf bittet die Hauseigentümer, den Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf freien Zugang zu den Wasserzähleranlagen zu gewähren, um einen zügigen Wechsel der Wasserzähler zu gewährleisten.
Vorsicht! Anrufe wegen Werbeanzeigen für eine angebliche Bürgerbroschüre in Alfdorf
Aufgrund eines Hinweises von Gewerbetreibenden wurde bekannt, dass derzeit eine dubiose Firma bei Alfdorfer Firmen Werbeanrufe durchführt und versucht Gewerbetreibende zu einer Werbeanzeige zum Preis von 499 Euro in einer angeblichen Bürgerbroschüre zu überzeugen.
Die Gemeindeverwaltung distanziert sich von diesen Anrufen und weist ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Broschüre nicht von der Gemeinde in Auftrag gegeben ist und in keinem Zusammenhang mit der Gemeinde Alfdorf steht!
Die Gemeinde Alfdorf arbeitet mit dem Einhornverlag zusammen und plant erst 2024 eine Neuauflage.Hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt Kontaktaufnahmen direkt durch den Einhornverlag erfolgen.
Defibrillator am Feuerwehrhaus Pfahlbronn außer Betrieb
Auf Grund der dort derzeit stattfindenden Umbauarbeiten ist der Defibrillator am Feuerwehrgerätehaus in Pfahlbronn, Lorcher Straße 28, bis voraussichtlich Herbst diesen Jahres außer Betrieb. Der nächste Defi befindet sich am Bürgerzentrum Pfahlbronn, Schulstraße 21.
Weitere Wohnungen für Flüchtlinge gesucht
Die Zuwanderung und Unterbringung vieler Mitmenschen aus Kriegs- und Krisengebieten bedeutet für Deutschland, Baden-Württemberg und die Kommunen eine große Herausforderung. Nach der Versorgung in der Landeserstaufnahmestelle und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis werden daher auch in der Gemeinde Alfdorf in den kommenden Monaten wieder eine Vielzahl an geflüchteten Personen aus diesen Regionen unterzubringen sein.
Die Gemeinde Alfdorf sucht daher für neu aufzunehmende Flüchtlinge weiteren Wohnraum, um eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen zu gewährleisten.
Aber auch für Familien mit mehreren Kindern, die bereits in Alfdorf angekommen sind, werden größere Wohnungen benötigt. Aktuell sucht eine Familie aus Syrien (7 Personen) dringend eine Wohnung in Alfdorf oder Pfahlbronn.
Daher hoffen wir weiterhin auf Ihre Unterstützung und bitten Sie wohlwollend zu prüfen, ob Sie Häuser und Wohnungen zur Anmietung anbieten können. Wir danken ausdrücklich allen denjenigen, die bislang Wohnraum zur Verfügung gestellt haben, wodurch bislang eine Umnutzung der Alten Halle in eine Flüchtlingsunterkunft verhindert werden konnte. Diesen Weg wollen wir auch weiter beschreiten und bitten daher um Ihre Unterstützung!
Sollten Sie über freie Wohnungen oder Häuser verfügen und sind Sie bereit, diese zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, melden Sie diese bitte direkt über das Formular auf der Homepage der Gemeinde Alfdorf. Auch beim Ordnungsamt der Gemeinde Alfdorf kann Wohnraum per Mail an schmidt@alfdorf.de oder unter der Telefonnummer 07172/309- 27 gemeldet werden.
Vielen Dank für Ihre Solidarität, das gute Miteinander und Ihre Hilfsbereitschaft.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hundekot auf Feldern verunreinigt Futter und Lebensmittel
Gerade jetzt, zu Beginn des Frühlings, wird das Thema "Hundekot" wieder besonders aktuell. Unsere schöne freie Natur und das schöne Wetter lockt nicht nur die Spaziergänger, sondern auch die Hundehalter zum „Gassigang“ an.
Die Idylle wird jedoch getrübt, denn Hundekot auf den Feldern und die Erzeugung von Lebensmitteln passen nicht zusammen.
Verrichtet ein Hund sein Geschäft auf einer Wiese, kann der Kot zur echten Gefahr für Rinder, Schafe und Ziegen werden und viele sind sich der Gefahr von Hundekot gar nicht bewusst.
Wird Hundekot beim Mäh- und Erntevorgang großflächig auf das Futter verteilt, verschmähen die Nutztiere das Futter und lassen es liegen. Schlimmer ist aber, dass Hundekot stark mit Krankheitserregern belastet ist, welche schwerwiegende Krankheiten auf Menschen und Tiere übertragen und bei Nutztieren zu Fehl- und Totgeburten und verminderter Fruchtbarkeit führen können. Einmal infiziert, wird das Tier den Erreger nie wieder los und gibt ihn sogar an seine Nachkommen weiter!
Aber auch auf den Feldern und Wegen abgestellte Hundekottüten werden unweigerlich plattgefahren und landen am Ende auch in den Futter- und Lebensmitteln.
In der Gemeinde Alfdorf sind an vielen Stellen Behälter aufgestellt, aus denen Tüten zur Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde entnommen werden und diese auch entsorgt werden können. Nutzen Sie bitte dieses Angebot!
Lassen Sie uns gemeinsam unsere wunderschöne Natur als Freizeit- und Erholungsmöglichkeit erhalten und nutzen. Tragen Sie als Hundebesitzer durch verantwortliches Verhalten dazu bei, dass von Ihrem Tier keine Gefährdung ausgeht. Unsere heimische Landwirtschaft braucht Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, um auch in Zukunft Ihrer Aufgabe nachzukommen, um für uns alle regionale Nahrungsmittel produzieren zu können.
Auf ein respektvolles Miteinander!
Amphibienschutz Rems-Murr-Kreis
Ehrenamtliche Amphibenhelfer/-innen in Alfdorf gesucht
Um unsere heimischen Amphibien steht es nicht gut. In den vergangenen Jahren sind, auch bei ehemals häufigeren Arten wie der Erdkröte oder dem Grasfrosch, teils massive Bestandeinbrüche zu verzeichnen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Klimawandel, Zerschneidung der Amphibienquartiere, Rückgang von Insekten und ein zunehmender Verkehr an Straßen.
Im Spätwinter, wenn sich der Boden erwärmt, machen sich Amphibien auf einen kilometerlangen Marsch zu ihren Laichgewässern. Besondere Gefahr besteht, wenn die Tiere versuchen, Straßen zu überqueren.
An der Landesstraße 1153 Ortsausgang Alfdorf in Fahrtrichtung Richtung Strübelmühle werden helfende Hände gesucht, die am frühen Morgen und am späten Abend Fangeimer entlang eines mobilen Schutzzauns kontrollieren und die Tiere auf die andere Straßenseite tragen. Diese wandern dann weiter Richtung Feuersee.
Je mehr freiwillige Helfer und Helferinnen sich melden, desto geringer ist der Zeitaufwand. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Sammelaktion und Sie bekommen eine fachliche Einweisung vor Ort. Nebenbei erfahren Sie viel über unsere einheimischen Amphibienarten.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bei der Unteren Naturschutzbehörde Rems-Murr-Kreis.
Ansprechpartner für den Amphibienschutz: Herr Hiller, Telefon 07151 501-2147, Email u.hiller@rems-murr-kreis.de.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Gemeinde Alfdorf.
Wichtige Informationen erfahren Sie durch das Amtsblatt Ihrer Gemeinde, das wöchentlich (jeweils donnerstags) erscheint. Unter den Rubriken Amtliche Bekanntmachungen, Kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten, Schul- und sonstige Informationen erfahren Sie wo, wann und was in Ihrer Gemeinde passiert.
Sie brauchen nur den anhängenden Bestellschein ausfüllen, an die dort hinterlegte Adresse senden, und schon sind Sie Abonnent: Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf jetzt abonnieren!