Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2023 den Entwurf des „Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, generelle Fortschreibung für die Gemeinde Alfdorf 2015 – 2040“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut durchzuführen.

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Alfdorf.

Ziel und Zweck der Planung ist, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Dabei ist es Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in Alfdorf vorzubereiten und zu leiten. Daraus sind die aufzustellenden Bebauungspläne zu entwickeln.

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt des Flächennutzungsplanes sind die Unterlagen des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 14.10.2013 / 29.07.2019 / 18.12.2023. Dies sind die Lagepläne Nord und Süd sowie die Begründung zum Flächennutzungsplan.
Weiter sind dem Flächennutzungsplan beigefügt:
-    Anlage 1 Flächenpotentialanalyse des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 16.10.2023
-    Anlage 2 Untersuchung der Siedlungsflächen des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 14.10.2013 / 29.07.2019 / 18.12.2023
-    Anlagen 3.0, 3.1, 3.2.1, 3.2.2, 3.3.0, 3.3.1 und 3.3.2 zum Landschaftsplan des Büros Stadtlandingenieure, Ellwangen vom 18.12.2023
-    Anlage 4 Umweltbericht des Büros Stadtlandingenieure, Ellwangen vom 18.12.2023
-    Anlage 5 Artenschutzrechtliche Vorprüfung des Büros Visualökologie, Esslingen vom 14.10.2013 / 21.01.2019
-    Anlage 6 Denkmallisten des Büros LKP+ Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.03.2019

Ort und Dauer der erneuten Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und seine Anlagen sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden von  Montag 05.02.2024 bis Freitag 15.03.2024  je einschließlich, im Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 8.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.30 Uhr) im Eingangsbereich zum Bürgerbüro (Erdgeschoss) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen werden in dieser Zeit auch im Downloadbereich der Internetseite der Gemeinde Alfdorf unter www.alfdorf.de bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde (Rathaus) vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellung-nahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten.

Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  


Alfdorf, den 25.01.2024
gez. Ronald Krötz, Bürgermeister