Wasserzins und Abwassergebühren (ab 01.01.2022)
- Wasserzins:
- 2,05 Euro/m³ zuzügl. 7% MwSt. und Zählergrundgebühr (§§ 41, 42, 53 Wasserversorgungssatzung)
- Die Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung) beträgt
- je m³ Abwasser: 3,37 Euro
- Wird Schmutzwasser direkt (ohne Einleitung in einen öffentlichen Kanal) in eine Kläranlage eingeleitet, beträgt die Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung)
- je m³ Abwasser: 2,74 Euro
- Wird (vorgereinigtes) Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an öffentliche Abwasseranlagen, die dem Klärbereich zugeordnet sind, angeschlossen sind, beträgt die Schmutzwassergebühr (§ 39 Abwassersatzung)
- je m³ Abwasser: 0,63 Euro
- Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a Abwassersatzung) beträgt
- je m² versiegelte Fläche: 0,27 Euro
- Wird Niederschlagswasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an öffentliche Abwasseranlagen, die dem Klärbereich zugeordnet sind, angeschlossen sind, beträgt die Niederschlagswassergebühr (§ 39a Abwassersatzung)
- je m² versiegelte Fläche: 0,16 Euro
- Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 9 Entsorgungssatzung)
- bei Abwasser aus Kleinkläranlagen je m³ Schlamm: 87,51 Euro
- bei Abwasser aus geschlossenen Gruben je m³ Abwasser: 35,63 Euro
- bei Kleinkläranlagen von Abwasserverbänden ohne stabilisiertem Klärschlamm: 72,55 Euro
- bei Kleinkläranlagen von Abwasserverbänden mit stabilisiertem Klärschlamm: 31,87 Euro
Die Gebührensätze werden in der Abwassersatzung, der Entsorgungssatzung und der Wasserversorgungssatzung festgelegt. Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr sind auf unserer Sonderseite gesplittete Abwassergebühr zusammengefasst.
Stand: 01.10.2012 / 26.03.2014 / 16.12.2015 / 01.01.2022
Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse nach der Trinkwasserverordnung finden Sie in der Rubrik Trinkwasseruntersuchungsergebis.