Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 28. April 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025
2. Bürgerfragestunde
3. Vergabe Baumaßnahme Seestraße
4. Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
5. Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst 3/2, Einbau von Pferdeboxen und eines Heubodens in die best. Scheune sowie Errichtung eines Offenstalls mit Einzäunung.
8. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße16, Flst. 535/23, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Pfahlstraße 5, Flst. 79/3, 79/2, Wohnhausumbau und Anbau, Ausbau DG mit Dachgauben
10. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Beunden, Flst. 1370, Errichtung eines Metallcontainers
11. Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 6, Einfamilienhaus mit Garage
12. Bauvorhaben in Adelstetten, Mutlanger Straße 37, Flst. 52, Umbau eines Bauernhauses mit Scheune zum Mehrfamilienhaus
13. Bauvorhaben im Haghof, Flst. 13/2, Erstellung einer Betriebswohnung
14. Bauvoranfrage in Adelstetten, Greutlesäcker, Flst. 225, Errichtung einer Reithalle mit integrierten Nebenräumen
15. Bekanntgaben und Verschiedenes
16. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Vorstellung Ausführungsvarianten Ausfallschutz für Hackschnitzelheizung, Pfahlbronn

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2025 wurde das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen mit der Fachplanung zur Errichtung eines Ausfallschutzes und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn durch den Gemeinderat beauftragt. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten im Zuge der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Streit diverse Varianten eines Ausfallschutzes für die Hackschnitzelheizung in Pfahlbronn zu prüfen und gegenüber zu stellen (Gasheizung, Pelletsheizung, mobile Heizungsanlage). Die Untersuchungsergebnisse wurden anhand eines Erläuterungsberichtes vom Ingenieurbüro Streit ausgearbeitet und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zudem stellte Herr Streit den Erläuterungsbericht dem Gremium im Rahmen der Sitzung vor. Nach kurzer Beratung erfolgt einstimmig folgender Beschluss: Gemäß den Ausführungen und Empfehlung des Ingenieurbüros Streit wird der Ausfallschutz als Gasheizung in der Planung und Umsetzung weiterverfolgt. Des Weiteren soll die Hackschnitzelanalage optimiert werden.


Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die städtebauliche Voruntersuchung zum Gewerbegebiet „Albuch“ gebilligt und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB gefasst. In der Folge waren zahlreiche Vorabstimmungen, insbesondere zur Straßenführung, erforderlich, so dass das Verfahren erst jetzt mit einem Bebauungsplanentwurf fortgesetzt werden kann. Der vorgelegte Entwurf sieht die Erschließung über die Boschstraße durch eine Ringstraße vor. Dadurch kann der Verlauf der Transalpine Ölleitung (TAL), auf der nicht gebaut werden darf, weitgehend kompensiert werden. Die Einteilung der Bauflächen kann flexibel vorgenommen werden, Erweiterungsbedarfe der bestehenden Firmen können abgedeckt werden. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann durch die Straßenführung Richtung Osten in den bestehenden Kanal, der den gesamten Gewerbebereich entwässert, erfolgen. Das Oberflächenwasser soll weitestgehend nach Norden in Richtung Enzelbach geleitet werden. Eine „Überforderung“ des Baches soll verhindert werden, indem zum einen öffentliche Rückhaltebecken vorgesehen sind, zum anderen auch die Pufferung auf den Grundstücken vorgeschrieben wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgender Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.


Erstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB

Im Zusammenhang mit einzelnen Bauwünschen in kleineren Ortsteilen am Rande des im Zusammenhang bebauten Ortsteils wird durch das Baurechtsamt häufig festgestellt, dass die Vorhaben im baurechtlichen Außenbereich liegen und damit nicht genehmigungsfähig sind.

Das Baurechtsamt weist dann in der Regel darauf hin, dass eine Satzung nach § 34 BauGB, die den Innenbereich ergänzt bzw. klarstellt, durch die Gemeinde erlassen werden könnte. Entsprechende Anträge werden in letzter Zeit häufiger an die Verwaltung herangetragen. In der Regel erfolgt eine Abgrenzung des Innenbereichs für ganze Teilorte, oder zumindest für größere Teilbereiche. So wurden in den letzten 20 – 30 Jahren in zahlreichen Teilorten wie Höldis, Brend, Rienharz-Mitte, Enderbach, oder in Teilbereichen von Bruckhof oder Mannholz Satzungen erstellt. Satzungen für einzelne Bauvorhaben sind aus verschiedenen Gründen problematisch. Es passt nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wenn definierte Ortsränder stetig weiter ausgedehnt werden, ohne dass eine konzeptionelle Planung dahintersteht. Per Definition sind Satzungen „schriftlich niedergelegte verbindliche Bestimmungen, die alles das, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegen und regeln“. Satzungen sind somit nicht zur Regelung von Einzelfällen gedacht. Die Verwaltung ist deshalb der Ansicht, dass solche Satzungen, die nur Einzelfälle regeln sollen, nicht im Sinne einer geordneten Städtebaulichen Entwicklung sind, und die Einzelanträge diesbezüglich abschlägig beschieden werden sollten. Vielmehr wird vorgeschlagen, nach und nach die bereits relativ alten Satzungen zu überarbeiten und im Zuge einer konzeptionellen Planung festzulegen, wo und in welchem Umfang neue Ergänzungen des Innenbereichs sinnvoll sind. Die Zustimmung zu eingereichten Baugesuchen in Einzelfällen ist dabei dem Gemeinderat unbenommen. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium mehrheitlich folgenden Beschluss: Es werden keine baurechtlichen Satzungen zur Regelung von Einzelfällen erlassen. Die bestehenden Satzungen sollen nach und nach, und wenn dies städtebaulich angezeigt ist, konzeptionell überarbeitet und ggf. ausgedehnt werden, wo dies sinnvoll und möglich ist:


Energetische Sanierung Schule im Lindengarten, Pfahlbronn

Vergabe PV-Anschlussarbeiten

Auf dem Altbau der Grundschule Pfahlbronn sowie auf dem Bürgerzentrum befinden sich bereits Photovoltaikanlagen die sich im Besitz der Firma Abele aus Alfdorf befinden. Diese werden in den folgenden Jahren an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald übergehen und von dieser weiterbetrieben. Bzgl. der geplanten Indach-PV-Anlage auf dem zu sanierenden Neubaugebäude der Grundschule Pfahlbronn erarbeitet die Gemeinde Alfdorf momentan eine weitere Kooperation mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald. Hierbei sind noch die Anschlussleistungen für die Einbindung in das öffentliche Netz sowie das Hausnetz auszuführen bzw. zu vergeben. Die Firma Elektro Abele aus Alfdorf ist bereits seit geraumer Zeit ein zuverlässiger und kompetenter Dienstleister der Bürgerenergie Schwäbischer Wald und auch der Gemeinde als Fachfirma in Sachen Photovoltaik- sowie Elektroinstallationen bekannt. Aus den vorliegenden Gründen wurde die Firma gebeten ein Angebot für die Anschlussarbeiten bei der Gemeinde abzugeben. Die angebotenen Preise wurden durch das Architekturbüro ssm aus Göggingen geprüft und als angemessen bestätigt. Die PV-Anschlussarbeiten wurden in der Kostenberechnung anteilig im Gewerk Solardach (ca. 17.400, - €) sowie die dazugehörige Kabelverlegungsarbeiten in der Kostengruppe 400 unter weiteren Angleichsarbeiten (ca. 17.850, - €) berücksichtigt. Im Finanzhaushalt sind für die energetische Sanierung insgesamt 800.000, - € eingeplant. Unter Berücksichtigung der jetzigen Vergabe liegt die prognostizierte Kostenabrechnung bei ca. 772.900, - €. Somit ist eine Deckung der geplanten Ausgabe gegeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden Beschluss: Die PV-Anschlussarbeiten werden an die Firma Elektro Abele, Alfdorf, zum Angebotspreis von 23.054,35 Euro vergeben.


Vergabe von Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Trafogebäudes an der Schlossgartenschule

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 der Verpachtung von Dächern der Halle und der Schlossgartenschule zugestimmt. Ein Bonus war die Übernahme der Kosten für die Erstellung eines neuen Trafogebäudes durch die Bürgerenergie Schwäbischer Wald.

Im Zuge der Erstellung des Trafogebäudes und der Umnutzung des Bestandsgebäudes können für die Gemeinde weitere Arbeiten vorgenommen werden, die zur Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Bereich führen:

  1. Durch die Anschlussänderung kann die elektrische Leistung der Anlage von bisher 90kW auf 150 kW erhöht werden. Dies erhöht die Versorgungssicherheit der Schule, der Hallen und der Hackschnitzelanlage und ermöglicht z.B. die baulich durch Leerrohre bereits vorgesehene Erstellung von E-Ladesäulen am Hallenparkplatz zu einem späteren Zeitpunkt.
    Die Kosten beim Stromversorger betragen hierfür 13.161,40 €.
  2. Im Zuge der Grabarbeiten der Bürgerenergie können die Arbeiten miterledigt werden, um die Hackschnitzelheizung, die bisher lediglich aus der Mehrzweckhalle heraus mit Wasser und Strom versorgt ist, separat anzuschließen. Hierbei wird die Versorgungssicherheit der Anlage erhöht. Der Wasseranschluss aus der Halle heraus ist überdies so flach verlegt, dass er immer wieder einfriert.
    Gleichzeitig kann ein separater Stromanschluss der Hackschnitzelanlage direkt aus dem Trafo heraus erfolgen, so dass die bisherige „Notlösung“ aus der Halle heraus stillgelegt werden kann.

Für die zusätzlichen Arbeiten an der Trafostation, die Verlegung der Kabel, die Umklemmarbeiten und Tiefbauarbeiten im direkten Umfeld der beiden Trafostationen liegt ein Angebot der Firma Elektro-Bergmann, Pfahlbronn, in Höhe von 55.692,00 € vor. Es macht hierbei Sinn, diese Arbeiten direkt an die Firma Bergmann zu vergeben, da diese auch für die Netze ODR tätig ist, und so die Leistung aus einer Hand möglich wird.

Für die übrigen Grabarbeiten Strom und Wasser liegt ein Angebot der Firma Gerd Fritz GmbH, Spraitbach, in Höhe von 13.044,00 € vor. Es entstehen dann noch Bauhofkosten für die eigentliche Verlegung der Wasserleitung. Durch die angegebenen Maßnahmen kann eine Entwirrung der bisher notdürftig hergestellten Leitungsführung im Strom und Wasserversorgungsbereich erfolgen. Die Synergieeffekte mit der Bürgerenergiegenossenschaft können genutzt werden, da diese dort ebenfalls Kabel neu verlegen und anschließen muss. Die erforderlichen Gelder können aus Restmitteln der Schulsanierung (rd. 60.000,00 €) und Verschiebung von angemeldeten Maßnahmen, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können (z.B. Sanierung der Rathausfassade 70.000,00 €), bereitgestellt werden. Folgender Beschluss fasst das Gremium einstimmig nach einer kurzen Beratung: Der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt. Die Vergabe der Anschlussänderung durch die Netze ODR in Höhe von 13.161,40 € (brutto) und die Vergabe der Grabarbeiten durch die Firma Gerd Fritz in Höhe von 13.044,00 € (brutto) durch Herrn Bürgermeister Krötz wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Arbeiten zum Tiefbau im direkten Umfeld der Trafoanlagen, sowie die erforderlichen Umklemmarbeiten im Trafo und der Hackschnitzelheizung inkl. aller Verkabelungen werden zum Angebotspreis von 55.692,00 € (brutto) an die Firma Bergmann Elektroservice, Pfahlbronn, vergeben.


Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu dem vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt. 

Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

Gemäß § 8 Abs. 2 FwG werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats durch den Bürgermeister bestellt.

Abteilung Pfahlbronn:
Der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Markus Hirzel hat aus privaten Gründen seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn am 17. Januar 2025 Dennis Pennekamp als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.

Abteilung Vordersteinenberg:
Der bisherige Abteilungskommandant Volker Joos hat aufgrund familiärer Gründe seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg am 31. Januar 2025 der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Matthias Grau zum Abteilungskommandant gewählt. Jan-Hendrik Zink wurde als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.


Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlüsse einvernehmlich:

  1. Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
  2. Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.


Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2025 die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 beraten. Nach einer kurzen Vorstellung werden folgende Beschlüsse einvernehmlich gefasst:

  1. Dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
  2. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
  3. Es wird die vorgelegte Satzung beschlossen.

Weiterhin ergeht zum Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf einvernehmlich folgender Beschluss:

  1. Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
  2. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird zugestimmt.
  3. Der Wirtschaftsplan wird wie vorgelegt beschlossen:


Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.

Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.

Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen hat die Gemeindeverwaltung Stellung genommen und dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat erteilte der Stellungnahme sein Einvernehmen. Abschließend wird die Stellungnahme nun an die Gemeindeprüfungsanstalt übersandt. 


Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn

Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Errichtung einer Gasheizung als automatisch gesteuerter Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung sowie im Jahr 2026 die Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz geplant.

Auf Grundlage einer ersten Kostenprognose unterbreitete das Ingenieurbüro Streit bei anrechenbaren Kosten von 162.250,- € netto (193.078,- € brutto) ein Honorarangebot für die Planung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der HOAI mit den LPH 1-8 über 48.767,15 € brutto. Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen ist der Gemeinde Alfdorf bereits durch eine Vielzahl an umgesetzten Baumaßnahmen als zuverlässiges und fachkundiges Planungsbüro bekannt. Nach Beauftragung des Ingenieurbüro Streit wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen ein Bauzeitenplan sowie die Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt. Für die Umsetzung Baumaßnahme sind im Haushaltjahr 2025, 165.000,- € und im Haushaltsjahr 2026, 150.000,- € vorgesehen. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss einvernehmlich gefasst: Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt. Des Weiteren soll alternativ der Einsatz einer Pelletheizung oder einer mobilen Heizanlage in Miete oder Kauf geprüft werden.

Ausschreibung Baumaßnahme Seestraße

In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 wurde das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen mit der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme Seestraße (Erneuerung Kanal, Wasserleitung sowie Straße) beauftragt. Herr Matheisl vom Ingenieurbüro LKP stellte jetzt die aktuellen Planungen dem Gemeinderat mittels einer Präsentation vor. Die Ausschreibung erfolgt nun im Februar, sodass ab Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Das Gremium stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Ausschreibung zu.


Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 wurde auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2024 erstellt. Nach der Berechnung lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2025 um 2.420.300 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich lässt sich jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreichen. In den Finanzplanungsjahren 2026 und 2027 wird der Haushaltsausgleich nach derzeitigen Prognosen ebenfalls verfehlt. Im Jahr 2028 kann der Haushaltsausgleich voraussichtlich wieder erreicht werden. Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2025 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 11.843.600 Euro eingeplant. Die Investitionen können im Jahr 2025 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind jedoch nach derzeitigem Stand Kreditneuaufnahmen erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist sowohl im Wirtschaftsjahr 2025 als auch in den Folgejahren eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 Kenntnis.

Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut folgt direkt im Anschluss an den Bericht aus der Gemeinderatssitzung.


Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags wurde auf den 23. Februar 2025 terminiert. Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundewahlgesetzes und der Bundewahlordnung.

Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt nach den geltenden Wahlvorschriften dem Bürgermeister, weshalb kein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist. Aus Transparenzgründen wurde die Wahlbezirkseinteilung zur Kenntnis gegeben. Folgende Wahlbezirke werden gebildet: Wahlbezirk Alfdorf 1: Rathaus Alfdorf, Wahlbezirk Alfdorf 2: Haus der Musik, Wahlbezirk Pfahlbronn: Bürgerzentrum, Wahlbezirk Rienharz: Vereinszimmer, Wahlbezirk Vordersteinenberg: Rathaus. Des Weiteren sollen, wie bereits bei den Kommunalwahlen 2024, wieder zwei Briefwahlbezirke gebildet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch bei der Bundestagswahl trotz der verkürzten Vorlaufzeit wieder viele Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen.

Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Den Wahlhelfern wird eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Alfdorf ausbezahlt (Urnenwahlbezirk 50,00 € pro Wahlhelfer, Briefwahlbezirk 45,00€ pro Wahlhelfer). Vom Bund erhält die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 25,00 € je Wahlhelfer bzw. 35,00 € für den Wahlvorsteher.


Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf

In der Nacht von 2. auf den 3. Juni 2024 ging über Alfdorf und weiteren Städten und Gemeinden im Rems- Murr- Kreis ein unvorhersehbares Starkregenereignis nieder, infolge dessen es zu sehr starken Sachschäden gekommen ist. In den Folgetagen waren Feuerwehren im Dauereinsatz, nicht zuletzt auch um Keller auszupumpen. Die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf hat dabei sowohl im Gemeindegebiet als auch im Rahmen der Überlandhilfe in der Gemeinde Rudersberg sowie in den Städten Welzheim, Schorndorf und Waiblingen insgesamt rund 1.637,5 Einsatzstunden geleistet. Grundsätzlich sind alle Einsätze, auch solche der „außergewöhnlichen Einsatzlage“ und des „Katastrophenvoralarms“ nach dem Katastrophenschutzgesetz Baden- Württemberg vollständig als Feuerwehreinsätze nach dem Feuerwehrgesetz bzw. der gemeindlichen Kostenersatz- Satzung zu behandeln und daher kostenersatzpflichtig. Auch das Auspumpen von Kellern nach Überschwemmungen ist nur dann eine Aufgabe der Feuerwehr, wenn ein öffentlicher Notstand vorliegt, lebensbedrohliche Lagen für Menschen oder wertvolle Tiere gegeben sind oder eine andere Notlage vorliegt, d. h. durch die Überschwemmung wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, die ins Grundwasser gelangen, wie zum Beispiel Heizöl, das im Keller gelagert ist. Jedoch soll nach dem Ausnahmetatbestand in § 34 Absatz 3 des Feuerwehrgesetzes/ § 3 Absatz 3 der Kostenersatz- Satzung auf die Erhebung von Kostenersatz verzichtet werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt. Nach einer kurzen Beratung, unter Würdigung der Gesamtsituation dieser Ausnahmetatbestand durch das Starkregenereignis mit seinen dramatischen Auswirkungen, beschließt das Gremium mehrheitlich den Verzicht auf die Erhebung von Kostenersätzen.


Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

Geber Zeitpunkt ZuwendungZuwendungszweck
Spender 117.12.2024Geldspende        80,00 EURFeuerwehr Alfdorf, Jugendfeuerwehr
Spender 227.12.2024Geldspende      500,00 EURFeuerwehr Alfdorf

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.


Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)

Die bereits bestehende Biogasanlage in Brech soll erweitert werden. Sie besteht bisher u.a. aus einem Gärproduktlager und einem Fermenter. Bei dem Fermenter soll die bestehende Kegelabdeckung durch eine Kugelabdeckung ersetzt werden. Die Höhe des Fermenters erhöht sich dadurch von bisher ca. 7,00m sichtbaren Bereich auf ca. 8,20m. Zusätzlich soll ein Nachgärlager mit Kugelabdeckung und gleicher Höhe errichtet werden. Im südlichen Bereich der Grundstücke 205 und 206 wird ein Erdwall als „Auffangbecken“ für den Fall einer Havarie errichtet und mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Die Gesamthöhe ist zwischen 2,00 und 2,50m. Mit der Erweiterung der Anlage soll auch eine höhere Produktivität erzielt werden. So werden künftig rund 8.350 t/Jahr an Feststoffen eingetragen, davon ca. ¼ Rindermist und Pferdemist sowie ¾ Maissilage, Getreide-Ganzpflanzensilage und Grassilage. Zusätzlich wird rund 7.800 t/Jahr Rindergülle eingetragen. Dadurch erhöhen sich auch die notwendigen Fahrten laut Betreiberangaben um ca. 135 / Jahr. Diese erfolgen über das vorhandene Feldwegenetz, welches bereits jetzt überlastet ist. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einvernehmlich folgenden Beschluss: Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Betreibergesellschaft über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetzes zu verhandeln.


Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben TOP 9 bis TOP 11 sein Einvernehmen erteilt. Bei der Bauvoranfrage in TOP 8 wurde nach erneuter Prüfung erneut das Einvernehmen versagt.

 

Die Rede von Bürgermeister Ronald Krötz im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,

bis 2018 hatte sich die Gemeinde durch gute Gewerbesteuereinnahmen ein gutes finanzielles Polster angelegt. Ein Teil wurde in die sehr umfangreiche Sanierung und die Erweiterung des Kultur- und Sportzentrums, die Sanierung der Ortsdurchfahrt und die Erweiterung der Kläranlage investiert, ohne Schulden dafür aufnehmen zu müssen. Der Rest des Polsters hilft uns aktuell die schlechte Konjunktur, die schwindenden Steuereinnahmen und die wachsende Ausgabenlast für uns Kommunen auszugleichen. Denn einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, ist in der momentanen Lage nur ganz wenigen Kommunen vergönnt. Insgesamt besteht eine große Differenz für uns Kommunen, zwischen unseren Einnahmen und den Ausgaben. Aggressiv steigende Kosten beim ÖPNV, der Klinikfinanzierung und der Sozialausgaben treffen uns indirekt über den Umweg der Kreisumlage, die sehr schmerzhaft angehoben wurde. Die stets zunehmenden Aufgabenübertragungen von Bund und Land und die fehlende Ausfinanzierung dieser Aufgaben schnüren die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen immer weiter ein. Dies nimmt uns zunehmend die Möglichkeit die kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu füllen. Diese ist jedoch so wichtig und eigentlich unserer im Grundgesetz verankerter Auftrag! Unmittelbar vor der Brust haben wir die verpflichtende Ganztagesbetreuung. Die damit verbundenen Kosten sind bis zum heutigen Tag vom Bund noch nicht auskömmlich finanziert, weshalb sie in großen Teilen, Stand heute, bei der Gemeinde bleiben werden. Auch immer höhere Anforderungen, wie beispielsweise an die Abwasserbeseitigung und deren Überwachung oder die geforderte Klimaneutralität, sowie gleichzeitig teils leere Fördertöpfe schränken unseren finanziellen Handlungsspielraum weiter ein.

Mit einer Deutlichkeit wie nie zuvor haben deshalb auch der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag auf diese Schieflage wiederholt hingewiesen und wir fordern dringend notwendige strukturelle Änderungen bei der Finanzierung der Kommunalaufgaben.

Doch kommen wir nun zu einer sehr erfreulichen Nachricht: Für die Haushaltseinbringung 2025 hat Frau Strobel wieder einmal ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ebenso ist es gelungen den Haushalt nun bereits im Januar einzubringen, was eine sehr starke Leistung ist! Vielen Dank dafür! 

Das Zahlenwerk kann sich trotz der außerordentlich schwierigen Finanzlage sehen lassen! Das Ziel des Haushaltsausgleichs kann im Planjahr 2025 durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage erreicht werden. Dies ist eine Situation, die nur wenigen Kommunen vergönnt ist.

Allerdings ist die Ergebnisrücklage in absehbarer Zeit aufgebraucht, wenn sich die gesamtwirtschaftliche Lage nicht drastisch verbessert. Wir dürfen also nicht die Augen vor den finanziellen Herausforderungen verschließen, die uns in den kommenden Jahren bevorstehen. Das bedeutet konkret die Ausgabenseite kritisch prüfen und neue Möglichkeiten auf der Einnahmenseite zu erschließen.

Einen wichtigen Schritt haben wir mit der Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer getan, ohne unsere Unternehmen über Gebühr zu belasten. Wir haben uns mit dem Hebesatz auf 360 Prozentpunkte an umliegende Kommunen angepasst und befinden uns trotzdem noch auf einem niedrigen Niveau.

Auch gilt es unsere Gebührensatzungen sukzessive neu zu kalkulieren, um die Einnahmen an die tatsächlichen Ausgaben in diesen Bereichen zu decken oder wenigstens anzunähern. 

Natürlich müssen wir in Zukunft auch unsere Ausgabenseite genau betrachten. Dies haben wir bereits bei der Einbringung des Haushalts 2025 getan und werden es in den nächsten Jahren noch kritischer tun müssen.

Ein großer Stachel im Fleisch ist die kommunale Infrastruktur mit unserem Gebäudebestand und unserem kommunalen Angebot, was auf die Gemeindegeschichte, ausgehend von drei eigenständigen Gemeinden zurückgeht. Hierbei dürfen wir aber auch nicht die Bedürfnisse unserer großflächigen und dislozierten Gemeinde mit ihren vielen Teilorten und Gehöften und den daraus resultierenden Entfernungen außer Acht lassen.

Es gibt aber auch künftig Ausgaben, die lassen sich nicht oder nur zulasten dauerhafter Nachteile beeinflussen oder reduzieren. So hatten wir beispielsweise bei den ersten Berechnungen im Dezember einen Zuwachs an Personalausgaben von rund 780.000 Euro, was sich nach aktualisierten Berechnungen mit dem heutigen Stand auf rund 500.000 Euro reduziert hat. Diese 500.0000 Euro mehr an Personalausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen durch prognostizierte Tariferhöhungen, Mehrkosten durch reguläre Beförderungen und Stufenlaufzeiterhöhungen. Beim Bauhof planen wir darüber hinaus wie bereits vorbesprochen eine kurzfristige Stellenmehrung von 2 Stellen ein, um den Engpass durch Krankheitsausfälle zu kompensieren, was befristete Mehrausgaben von rund 120.000 Euro bedeutet. Die dauerhafte notwendige Stellenmehrung wirkt sich mit rund 28.000 Euro eher gering aus.

Betonen möchte ich, dass die Personalressource Mensch zum einen endlich ist und zum anderen zum Gelingen und zum Aufrechterhalten der kommunalen Aufgaben unabdingbar ist. Gerade in der heutigen Zeit, wo das Angebot an Stellen deutlich höher ist als die Nachfrage, können sich Arbeiter, Angestellte und Beamte ihren Arbeitgeber aussuchen. Daher ist es eine sehr wichtige Maßnahme unser Personal dauerhaft zu binden und gute Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen.

Sehr Schmerzhaft ist die Tatsache, dass wir die geplante Stelle eines Gemeindejugendreferenten bei den Beratungen im Herbst aufgrund Einsparmaßnahmen schweren Herzens streichen mussten. Ein wenig abgefedert werden soll dies jedoch, indem wir einerseits eine regelmäßige Jugendbeteiligung über die Sachbearbeiterstelle Bildung und Betreuung abdecken werden. Andererseits könnte ich mir eine dauerhafte Ehrenamtspauschale für eine Person vorstellen, die ein betreutes Begegnungsangebot für Jugendliche außerhalb des Vereinsleben ermöglicht.   


Was haben wir uns dieses Jahr an Investitionen vorgenommen?

Es sind keine goldenen Wasserhähne, sondern nüchterne und gut abgewogenen Ausgaben, die notwendig sind:

Dazu zählen im Wesentlichen:

  • die Umbaumaßnahmen zur Umsetzung der verpflichtenden Ganztagesbetreuung
  • Die Schaffung weiteren Wohnraums mit der Erschließung eines Baugebiets, bei dem wir wieder Ausgaben für den notwendigen Grundstückerwerb eingeplant haben. Ganz wesentlich ist hier die kluge Entscheidung des Gemeinderats, dass wir das Wohngebiet nicht im Rahmen einer Umlegung, sondern durch Aufkauf der Grundstücke realisieren und damit mehr Kontrolle darüber haben, damit Bauplätze auch tatsächlich bebaut werden!
  • Ebenso werden wir die Planungen für ein Gewerbegebiet fortführen, welches bereits ansässigen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten geben wird und neuen Firmen eine Ansiedlung ermöglicht. Ebenso werden wir im Rahmen der Bauleitplanung eine private Grundstücksfläche für eine weitere Gewerbeansiedlung weiter unterstützen.
  • Den Ausgaben stehen dann aber auch die Einnahmen aus dem Wiederverkauf der Bauplätze gegenüber. So dass dies eine gute Investition ist, die sich refinanziert.
  • Nach der energetischen Sanierung der Schloßgartenschule folgt nun die Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, die eine wichtige Investition in Zukunft und in den Schulstandort Pfahlbronn ist.
  • Ebenso werden wir unsere Nahwärmenetze der kommunalen Liegenschaften erweitern, was ein wichtiger Schritt beim Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Reduzierung der laufenden Heizkosten bedeutet. 
  • Beim geförderten Breitbandausbau sind 4.599.000 Euro an Ausgaben eingeplant, letztes Jahr hatten wir bereits 3.065.936 Euro ausgegeben, dies ergibt zusammen 7.665.036 Euro. Dagegen stehen Einnahmen durch Förderung in Höhe von 6.898.500 Euro. Somit bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 766.536 Euro. Das ist sehr gut investiertes Geld zur Verbesserung der Internetversorgung in unseren bis dahin völlig unterversorgten Teilorten und Gehöften.
  • Die Sanierung der Seestraße, notwendige Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, der Neubau des Streusalzsilos und der Umbau der ehemaligen Kläranlage Alfdorf zu einem Lager stehen ebenso an.
  • Der Kronenplatz wird in diesem Jahr endlich fertiggestellt. Wichtig ist mir zu betonen, dass wir im Gemeinderat miteinander einen sparsamen, aber nicht billigen Weg gegangen sind und mit Unterstützung von Herrn Folter und dem derzeit erkrankten Bauhofleiter Herr Schwarz im Gemeinderat eine Lösung erarbeitet haben, die schön, praktisch und mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 140.000 Euro sehr niedrig ist. Dafür sind dieses Jahr noch Ausgaben in Höhe von 72.000 Euro eingeplant.
  • Nicht zu vergessen ist auch die Fortführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die dann aber auch mit der klimafreundlichen Einsparung von Stromkosten einhergeht.


Zum Schluss möchte ich noch auf die größte Einsparmaßnahme in Höhe von rund 2 Millionen Euro eingehen. Eingeplant war die umfangreiche Sanierung der OD Brend in Kooperation mit dem Landratsamt. Eigentlich war die Sanierung der Fahrbahn mit Unterbau und eine Erneuerung des Kanals und der Wasserleitungen geplant. Wir verzichten auf die Sanierung von Kanal und der Wasserleitungen und haben mit dem Landratsamt vereinbart, dass lediglich der Fahrbahnbelang auf der kompletten Fläche erneuert wird. Damit ist das wichtigste Ziel in Brend erreicht, so dass dort die Ortsdurchfahrt bald wieder ohne Schlagloch und Erschütterungen befahren werden kann.

Ich danke dem Gemeinderat, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Alfdorf für das große Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit!

1. Feststellung des Betriebsplans 2025 für den Gemeindewald

Die Vertreter des Forstamtes des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis; Herr Häußermann und Herr Pfeiffer, stellten den Forstbetriebsplan im Rahmen einer Präsentation für das Jahr 2025 vor. Nach einer kurzen Beratung stimmt das Gremium einvernehmlich dem vorgelegten Entwurf des Forstbetriebsplans für das Jahr 2025 zu.


2. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Grundsteuer:
Aufgrund der Grundsteuerreform wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 720 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 270 v.H. festgesetzt. Auf die ausführliche Berichterstattung wird hierzu im vergangenen Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Gewerbesteuer:
Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen gerät auch der Alfdorfer Haushalt, wie bei nahezu allen anderen Kommunen, in Schieflage. Die Ausgaben sind deutlich höher, als die Einnahmen. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem kommen auf die Kommunen und somit auch auf Alfdorf immer mehr verpflichtende Aufgaben durch Bund und Land zu, die hierzu bereitgestellten Finanzmittel reichen jedoch nicht aus. Hinzu kommen Kostensteigerungen in vielen Bereichen, sowie auf der Einnahmenseite die gesamtwirtschaftliche schlechte Entwicklung. Ebenso wird die gestiegene Kreisumlage den Gemeindehaushalt mit voraussichtlich 347.700 Euro mehr belasten, als im Vorjahr.

Bürgermeister Ronald Krötz äußerte sich daher in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2024 wie folgt: „Neben Streichungen und Einsparungen im Haushalt, sowie der Verschiebung von Investitionen auf der Ausgabenseite, bedarf es auch auf der Einnahmeseite Anpassungen. Ein Baustein davon ist die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte von 350 auf 360, wodurch die Gemeinde Alfdorf lediglich mit umliegenden Gemeinden gleichzieht oder immer noch darunter liegt.“ Der Hebesatz war zuletzt vor 10 Jahren, am 01.01.2015, erhöht worden. Nach einer Diskussion entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und stimmte einer Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 360 Hebesatzpunkte zu. 


3. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)

Die letzte Änderung der Entschädigungssatzung wurde am 19.02.2018 beschlossen und trat am 1. März 2018 in Kraft, wobei hier die Grundstrukturen aus dem Jahr 1991 beibehalten worden sind. Die Entschädigungssatzung wird durch die Neufassung an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Eine Neufassung ist u.a. auch wegen steuerrechtlicher Behandlung von Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung notwendig. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Anpassung der Entschädigungsstruktur ist zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ebenfalls geboten. Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung steigen die für die Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze nach der Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung herangezogenen Personalkosten. Die dadurch notwendige Neukalkulation des Kostenersatzes erfolgt derzeit und soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Arbeitsausschuss gebildet, um Vorschläge über die Höhe der Entschädigung und Zuschüsse zu erarbeiten. In der Sitzung des Gesamtausschusses am 18.11.2024 wurde zusammen mit der Verwaltung über eine Änderung der Entschädigungssatzung und eine angemessene Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage diskutiert. Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hat in dieser Sitzung die Erhöhung der Entschädigung einstimmig an den Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Der Höhe der Entschädigungssätze und Zuschüsse wird zugestimmt.
2. Der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung FwES) wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf zugestimmt.


4. Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln

Bund und Land haben den Kommunen kurzfristig mitgeteilt, weitere Fördermittel für ein bestehendes Förderprogramm zum freiwilligen Aufbau einer Sireneninfrastruktur bereitzustellen. Der vollständig gestellte Antrag muss jedoch schon bis 17.12.2024 beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung über die Aufrechterhaltung eines Förderantrags aus dem Jahr 2021 beraten, welcher damals vom Fördermittelgeber abgelehnt worden war.

Um die Bevölkerung bei Gefahrenlagen zu warnen wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es wurde bundesweit das Modulare Warnsystem erarbeitet, mit dem die Bevölkerung über verschiedene Wege bei Gefahrenlagen über Endgeräte gewarnt wird. Hierbei sind insbesondere die neuen digitalen Möglichkeiten genutzt, so werden Warnmeldungen nicht nur wie früher über Radio und Fernsehen, sondern insbesondere über Fahrgastinformationssysteme, das Internet, Soziale Medien, Mobilfunk-Apps (beispielsweise NINA-Warn-App) und neuerdings auch über Cell-Broadcast abgegeben. Durch Cell-Broadcast, was in Deutschland im Februar 2023 in Betrieb genommen wurde, werden Smartphones, ohne der Notwendigkeit einer zuvor installierten App, in einem Gefahrenbereich angesteuert und eine Warnmeldung mit Verhaltenshinweisen abgegeben. Der Vorsitzende führt aus, dass mit diesen bestehenden Warnsystemen bei der Trinkwasserverunreinigung im Bereich Hellershof und dem kurz darauffolgenden Starkregenereignis nach Pfingsten gute Erfahrungen gesammelt wurden. Die Warnung macht jedoch nicht entbehrlich, bei notwendigen Evakuierungen mit Einsatzkräften direkt vor Ort zu gehen.

Darüber hinaus besteht nun die ergänzende Möglichkeit mit dem Aufbau eines Sirenennetzes auf eine Gefahrenlage zusätzlich aufmerksam zu machen. Hierbei würde der Warnton dazu auffordern sich über die genannten Endgeräte (beispielsweise Smartphone) über die Gefahr zu informieren. Der Warnton allein gibt keinen konkreten Hinweis zur Gefahr oder dem notwendigen Verhalten. Gemäß einer durch das Landratsamt mit einem Fachbüro durchgeführten Schallausbreitungsprognose wären im Gemeindegebiet 19 Sirenenanlagen erforderlich. Nach einem 2022 vorliegenden Angebot hätten die Kosten damals 116.010,20 Euro brutto betragen, wobei hierbei Standort- und Installationskosten noch nicht berücksichtigt waren. Ebenso nicht berücksichtigt sind die Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der Anlagen und ggf. Entschädigungszahlungen für Standorte auf/an Privatgebäuden. Förderfähig wären maximal 15 Sirenenanlagen. Es wird insgesamt mit deutlichen Mehrkosten gerechnet.

Im Rahmen der Beratungen wird auch die Feuerwehr gehört. Nach einer ausführlichen Beratung über die Notwendigkeit von Sirenen, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich auf die Stellung eines Förderantrags zu verzichten und keine Sirenen zu beschaffen.  


5. Flächennutzungsplan 2015 - 2040; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; erneuter Auslegungsbeschluss

Das Verfahren zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan läuft schon mehrere Jahre. Zuletzt wurde der Zeitraum der Wirksamkeit auf das Jahr 2040 erweitert, in Einklang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2040. Die letzte öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte im Februar / März 2024. Im Zuge dieser Auslegung wurden auch die Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt. Dabei haben insbesondere die Raumordnungsbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart und Verband Region Stuttgart) darauf gedrängt, den Flächenverbrauch weiter einzudämmen. Dies entspricht auch dem Willen des Gemeinderats, der im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept der Innenentwicklung (Schließung von Baulücken) mehr Aufmerksamkeit widmen möchte. Der Plan wurde daraufhin nochmals überarbeitet und die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen von knapp 8 ha auf rund 5 ha. reduziert. Ähnlich verhält es sich bei den Gewerbeflächen. Allerdings wurden zahlreiche Bereiche als so genannte „Alternativflächen“ beibehalten, die zwar nicht in der Genehmigung enthalten sind, aber durch Flächentausch bei Bedarf relativ zügig aktiviert werden können, wenn z.B. Erweiterungsbedarf bei örtlichen Gewerbebetrieben besteht. Durch die daraus sich ergebenden nochmaligen Änderungen im Planentwurf ist eine nochmalige öffentliche Auslegung erforderlich. Diese ist im Februar / März 2025 vorgesehen, so dass ein Beschluss zur Wirksamkeit im April, spätestens Mai 2025 eingeplant werden kann. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:

Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2040 wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung und Anpassung der Gebietsausweisung abgeändert und gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls nochmals angehört.


6. Energetische Sanierung Schule am Lindengarten, Pfahlbronn -Vergabe ausgeschriebener Gewerke

Im Dezember 2023 wurde im Gemeinderat die Planung und Ausführung der energetischen Sanierung der Grundschule Pfahlbronn beschlossen.

Im Folgenden wurde die Vorplanung bis zur Baugenehmigungsplanung für die energetische Sanierung umgesetzt, so dass im März der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht werden konnte. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Juni 2024 durch das Landratsamt genehmigt. Aus der daran anschließenden Ausführungsplanung wurden die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen erstellt und versendet. Für die energetische Sanierung der Schule im Lindengarten wurden nun folgende Gewerke ausgeschrieben: Gerüstarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Schlosserarbeiten, Dachdeckung, Solar, Klempnerarbeiten, Wärmedämmverbundsystem, Fensterbauarbeiten, Außentüren, Tischlerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Metalldacharbeiten, Stahl-Glas-Türen und die Trockenbauarbeiten. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 9.047,52 Euro vergeben.
2. Die Rohbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Munz, Welzheim zum Angebotspreis von 83.326,83 Euro vergeben.
3. Die Zimmererarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schleicher, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 66.501,40 Euro vergeben.
4. Die Schlosserarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Schuster, Alfdorf zum Angebotspreis von 18.182,25 Euro vergeben.
5. Die Dachdeckungsarbeiten inkl. Solar werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Fauth, Welzheim zum Angebotspreis von 93.300,47 Euro vergeben.
6. Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Daul, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 11.690,69 Euro vergeben.
7. Das Wärmedämmverbundsystem wird an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Preiss, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 47.000,95 Euro vergeben.
8. Die Fensterbauarbeiten und Außentüren werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Kontermann, Lorch zum Angebotspreis von 96.004,79 Euro vergeben.
9. Die Tischlerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. H&P Holzhandwerk, Welzheim zum Angebotspreis von 9.045,19 Euro vergeben.
10. Die Sonnenschutzarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Klier, Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 25.154,22 Euro vergeben.
11. Die Metallbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Wiedemann, Rainau zum Angebotspreis von 34.249,24 Euro vergeben.
12. Die Trockenbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Hirsch, Heuchlingen zum Angebotspreis von 7.283,99 Euro vergeben.

Bei dieser Gelegenheit wurde durch Bürgermeister Krötz bekanntgegeben, dass eine beantragte Förderung durch das Land genehmigt und mit rund 234.000 Euro beschieden wurde.


7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf - Vergabe der Betonsägearbeiten

2017 wurde die vorgeschlagene Umbauplanung nach Vorstellung durch den Bauausschuss favorisiert und befürwortet. Für die im Mai 2025 geplante Herstellung zweier Toröffnungen im inneren des Belebungsbeckens wurden anhand einer freihändigen Vergabe drei Angebote angefragt. Nach einer kurzen Beratung beschließt das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:

Die Betonsägearbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Weber, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.629,41 Euro vergeben.


8. Bebauungsplan "Stegäcker, 4. Erweiterung", Rienharz; Aufstellungsbeschluss

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans war auch eine kleine Erweiterung des Gebiets „Stegacker“ in Rienharz mit ca. 0,41 ha vorgesehen. Auf Grund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums und des Verbands Region Stuttgart musste die Fläche jedoch wieder herausgenommen werden, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt scheint es möglich auf Basis des § 13a BauGB (Innenbereichsentwicklung) den nördlichen Bereich des Flst. 231/1 zu überplanen. Der nordöstliche Teil befindet sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stegäcker“. Nach Abbruch des Gebäudes Weilerstraße 16 könnten dort drei weitere Bauplätze entstehen. So könnte für den Teilort Rienharz wenigstens ein minimales Bauplatzangebot mit einer Fläche von ca. 0,25 ha geschaffen werden. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, die Planungskosten zu übernehmen. Sofern der Gemeinderat dem Planverfahren zustimmt, wird hierüber sowie über die Erschließungskosten usw. ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Nach einer kurzen Beratung fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:

Für das nördliche Teilstück des Flst. 231/1 in Rienharz mit einer Größe von ca. 2.500m² wird gemäß § 1 i.V. mit § 13a BauGB der Bebauungsplan „Stegäcker, 4. Erweiterung“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzunehmen.


9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Spender 1 Geldspende   2.000,00 EURFeuerwehr Alfdorf, Abt. Pfahlbronn, Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Pfahlbronn
Spender 2 Geldspende      500,00 EURJugendfeuerwehr für Lichtermarkt
Spender 328.11.2024Geldspende      150,00 EURKindergarten Rienharz
Spender 428.11.2024Geldspende      150,00 EURKindergarten Burgholz

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.


10. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Einreichung von Baugesuchen

Wir weisen darauf hin, dass Baugesuche, die in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, spätestens 3 Wochen vorher beim Bürgermeisteramt Alfdorf abgegeben werden müssen.
Später eingehende Baugesuche können für diese Gemeinderatssitzung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Gemeindeverwaltung