1. Unterbringung von Flüchtlingen; Evtl. Aufstellung von Wohncontainern

Die Gemeinde Alfdorf ist verpflichtet, entsprechend eines Verteilerschlüssels Flüchtlinge in der so genannten „Anschlussunterbringung“ aufzunehmen.

Nach aktuellem Stand sind dies für das Jahr 2023 derzeit 36 Personen. Die Zahl kann sich insbesondere im Hinblick auf Flüchtende aus der Ukraine ggf. auch kurzfristig nach oben ändern.

Nach derzeitigem Stand können in kommunalen und angemieteten Wohnräumen max. 32 Personen untergebracht werden. Über die Anmietung eines weiteren Wohngebäudes wird derzeit verhandelt. Sollte die Anmietung erfolgen, könnten weitere 14 Plätze zur Verfügung gestellt werden, so dass je nach Verlauf die Verpflichtung knapp erfüllt werden könnte.

Die Gemeindeverwaltung hat sich deshalb parallel mit der Anmietung oder dem Ankauf von Wohncontaineranlagen befasst und entsprechende Angebote für 20 – 24 Personen eingeholt. Als Standort wird der Bereich Hauptstraße 82 vorgeschlagen.

Da nicht absehbar ist, wie lange die Pflicht zur Unterbringung einer derart hohen Zahl von Flüchtlingen besteht, spricht sich die Verwaltung für die Anmietung einer Wohncontaineranlage für zunächst 24 Monate aus, sofern zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen.

GR Michael Lauber bittet die Verwaltung darum, einen Mietkauf zu prüfen. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Mietkauf bereits im Angebot ausgeschlossen ist.

Der Standort wird von GR Dieter Folter bemängelt. Er bittet die Verwaltung darum, den Standort Pfahlbronn, Schulstraße/Ecke Lindenstraße, das Gemeindeeigene Grundstück zu prüfen. Sollte der Bedarf bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, die angebotene Containerwohnanlage der Firma Grinbold-Jodag auf der Basis des Angebotes vom 14.04.2023 für 24 Personen für den Zeitraum von zunächst 24 Monaten anzumieten

Die Verwaltung wird zudem vom Gemeinderat beauftragt, den von GR Dieter Folter vorgeschlagenen Standort Pfahlbronn zu prüfen. Über den Standort wird in der Sitzung am 26. Juni 2023 separat entschieden.


2. Schöffenwahlperiode 2024 – 2028, Aufstellung der Vorschlagsliste

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2023 bekanntgegeben, findet in diesem Jahr die Schöffenwahl statt. Der Präsident des Landgerichts Stuttgart hat mitgeteilt, dass 4 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Nach § 36 Abs. 4 GVG (Gerichtsverfassungsgericht) sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie bestimmt wurden und somit sollten mindestens 8 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen. Hierzu wird auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt hingewiesen.

In die Vorschlagsliste für die Schöffenwahlperiode 2024 – 2028 werden folgende Personen aufgenommen:

Burkhardt, Monika, Alfdorf
Haack, Birgit, Alfdorf-Schölleshof
Hackenbroch, Peter, Alfdorf-Pfahlbronn
Heck, Klaus, Alfdorf
Dr. Hipp, Wolfgang, Alfdorf-Brend
Köngeter, Harald, Alfdorf-Brech
Krische, Sven, Alfdorf
Linckh, Peter, Alfdorf-Enderbach
Lopuga, Viktoria, Alfdorf-Pfahlbronn
Woicke, Sven, Alfdorf


3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben größtenteils sein Einvernehmen erteilt. Einzelne Bauvorhaben wurden sehr kontrovers diskutiert und bei einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen nicht erteilt.


4. Skatepark

Der Skatepark in Pfahlbronn ist aufgestellt und inzwischen abgenommen. Der Skatepark ist Ausfluss aus dem Jugendbeteiligungsprojekt yAng in Alfdorf und war Wunsch der Jugendlichen. Sobald ein bestelltes Schild mit Regeln und Haftungsausschluss geliefert und aufgestellt ist, kann der Platz formell freigegeben werden. Eine offizielle Einweihung ist am Samstag, 24.06.2023 um 11:00 Uhr geplant. Hierzu sind alle Interessierte ganz herzlich eingeladen!


5. Kein Bordell mehr in Alfdorf

Ein vor wenigen Monaten festgestelltes illegales Bordell besteht in Alfdorf nicht mehr! Zwei Damen aus Osteuropa hatten von privat eine Wohnung als Wohnraum angemietet und gleichzeitig Ihre Dienste angeboten. Nach Bekanntwerden hatte die Gemeindeverwaltung sofort Kontakt mit der Kriminalpolizei aufgenommen, welche Ermittlungen führt. Parallel wurde seitens der Gemeinde auf den Vermieter positiv eingewirkt, welcher das Mietverhältnis mit den Damen beendet und die Wohnung bereits anderweitig vermietet hat. Ich danke ausdrücklich der Polizei für ihr schnelles und umsichtiges vorgehen, sowie dem Vermieter für seine Kooperationsbereitschaft. Ihm war zuvor nicht bekannt gewesen, welcher Tätigkeit die Damen nachgingen.


6. Linienbündelausschreibung des ÖPNV

Im Rahmen der anstehenden Neuvergabe des Linienbündels 6, in dem sich Alfdorf im Wesentlichen mit Welzheim, Rudersberg und Kaisersbach befindet, konnten gemeinsam künftige Verbesserung für den Linienfahrplan erreicht werden, welche 2025 umgesetzt werden. Zuzahlungen sind nicht vorgesehen.

Folgende Verbesserungen sind im Wesentlichen vorgesehen:

- Direktvervbindung ohne Umstieg von Alfdorf über Pfahlbronn, Rienharz, Welzheim bis Schorndorf und zurück. (stündlich)
- NeueLinie 268 von Lorch über Pfahlbronn und Alfdorf bis Schwäbisch Gmünd und zurück (stündlich!)
- Freizeitbuslinie (Waldbus) mit verkürzten Fahrzeiten und im Wechsel über Alfdorf und Kaisersbach.
- Verlängerung der Route Welzheim über Hellershof und Heinlesmühle bis Gschwend (an Schultage 5 / in Ferien 4 Fahrten pro Tag) und zurück (6/4)

Der Start des geplanten Pilotprojekts des  #OnDemandVerkehr wurde auf den 01.10.2023 verschoben.

1. Ausscheiden von Gemeinderat Michael Lauber aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen – Feststellung der Voraussetzungen und Nachbesetzung der Ausschüsse

Gemeinderat Michael Lauber ist mit Schreiben vom 18.03.2023 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus beruflichen Gründen aus den beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderats auszuscheiden. (§ 40 und 41 i.V.m. § 16 GemO) und nur noch die Stellvertreterfunktion ausüben möchte.

Der Gemeinderat stimmt dem Wunsch von Herrn Lauber zu und besetzt die Ausschüsse wie folgt nach:

Bau-/Friedhof-/Vermietungsausschuss:                               Thomas Maier
Personalausschuss:                                                             Manfred Fitz, persönlicher Stellvertreter Michael Lauber
Stellvertretung im Kindergarten- und Schulausschuss:       bleibt Michael Lauber


2. Zuschuss an den SV Hintersteinenberg für Tennisanbau

Die Tennisabteilung des SV Hintersteinenberg plant den Anbau eines Umkleideraumes mit WC und Gerätebereich und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 18 % der Bausumme (circa 5.737 €) beantragt. Die Gesamtkosten des Anbaus belaufen sich voraussichtlich auf ca. 32.130 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom Württembergischen Landessportbund (18 %) und einem Zuschuss der Gemeinde (18 %). Der verbleibende Betrag (64 %) kann aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden.

Der Gemeinderat stimmt dem zu. Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für den Tennis-Anbau in Höhe von 18 % der Baukosten (voraussichtlich 5.737 €) bewilligt.

Aus dem Gemeinderat kommt die Anregung, für die Zukunft Vereinsförderrichtlinien auszuarbeiten. Dies ist auch Bürgermeister Krötz ein großes Anliegen. Die Verwaltung wird dazu einen Vorschlag erarbeiten


3. Zuschuss an den SV Pfahlbronn für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes

Der SV Pfahlbronn plant auf seinem Trainingsplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von 30 % der Bausumme (circa 10.500 €) beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 35.000 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB (30%), einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium (25%) und einem Zuschuss der Gemeinde (30%). Der verbleibende Betrag (15%) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten.

Auch hier stimmt der Gemeinderat dem vorhaben zu. Dem SV Pfahlbronn wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Trainingsplatzes in Höhe von 30 % der Baukosten (voraussichtlich 10.500 €) bewilligt.


4. Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung, Verpachtung kommunaler Grundstücke

In der großen Flächengemeinde Alfdorf bestehen, vor allem im nördlichen Gemeindegebiet, viele Gebiete die nicht oder nicht ausreichend mit einem Mobilfunknetz abgedeckt sind. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber diese Lücken zu schließen. Eine angemessene Mobilfunknetzabdeckung ist parallel zum Ausbau der Breitbandversorgung für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Nach dem Bau eines Mobilfunkstandortes am Hellershof und den Planungen der Deutschen Telekom mit einem Standort bei Höldis ist es nun wichtig auch die restlichen Lücken zu schließen. Nachdem die Firma NOVEC einen potentiellen Standort auf einem Gemeindegrundstück bei Dornhalden mit einem Gemeinderatsbeschluss zur Vermietung gesichert hat, wurde die bautechnische Begehung durchgeführt. Hierbei stellte sich bei einer Prüfung der Bodenbeschaffenheit heraus, dass dieser Standort ungeeignet ist und auf ein Privatgrundstück verschoben werden muss. Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer laufen hierzu.

An einem weiteren Standort bei Mannholz konnten nun zwei zusammenhängende Grundstücke der Gemeinde auf Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9 (Mannholz), Flurstück 91 und 210 gefunden werden, welche geeignet sind.

Dieser geeignete Standort bei Mannholz soll nun erneut mit einem Mietvertrag zwischen der Gemeinde Alfdorf und der Firma NOVEC gesichert werden. Inhalt des Vertrags sind im Wesentlichen die Vermietung von ca. 200 m² innerhalb der gemeindlichen Grundstücke für die Dauer von mindestens 30 Jahren.

Der Gemeinderat stimmt einer Vermietung der notwendigen Fläche zum Bau eines Mobilfunkmast auf den zusammenhängenden Grundstücken der Gemeinde Alfdorf bei Mannholz Gemarkung Pfahlbronn, Flur 9, Flurstück 91 und 210 zu.


5. Umbau und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Pfahlbronn, Gefälleestrich Fahrzeughalle

Für die Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses in Pfahlbronn wurde die Anbringung eines Gefälleestrichs vorgesehen. Hierfür war in den Kosten ein Budget (im Bereich Unvorhergesehen 36.856,05€ brutto) von ca. 30.000,00€ eingeplant. Um den Fortgang der Bauarbeiten nicht zu beeinträchtigen musste der Estrich bereits in der KW 16 (17. – 21.04.2023) eingebracht werden, so dass der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 43 Abs. 4 GemO den Auftrag an die Firma Fichtner vergeben hat. Die Verwaltung bittet um nachträgliche Zustimmung zu dieser Entscheidung. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt der Vergabe an die Firma Fichtner Estriche, Rechberghausen, zu.


6. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Einreichung von Baugesuchen

Wir weisen darauf hin, dass Baugesuche, die in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, spätestens 3 Wochen vorher beim Bürgermeisteramt Alfdorf abgegeben werden müssen.
Später eingehende Baugesuche können für diese Gemeinderatssitzung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Gemeindeverwaltung