Die Freiherren vom Holtz in Alfdorf

von Dr. Götz Freiherr vom Holtz, Alfdorf

Die Freiherren vom Holtz sind seit 1628 in Alfdorf ansässig. Urkundlich ist die Familie bis zu den Anfängen des 14. Jahrhunderts zurückzuverfolgen - ausweislich einer im Staatsarchiv lagernden und aus dem Jahr 1337 datierenden Urkunde, veräußerte ein gewisser Syfrit von dem Holtz einen kleinen Weiler im Raum Göppingen. Besiegelt wurde dieser Vertrag mit einer schwarzen Truhe auf weißem Grund, die auch heute noch das Holtzsche Familienwappen darstellt. Ein noch früherer urkundlicher Nachweis ist nicht mehr möglich. Das Familienarchiv wurde im 30-jährigen Krieg (1618 - 1648) aus Sicherheitsgründen von Alfdorf nach Schorndorf ausgelagert. Nach der Schlacht bei Nördlingen (1634) wurde auch Schorndorf bis auf die Grundfesten niedergebrannt, dabei wurden nahezu sämtliche Familienpapiere und Archivalien ein Raub der Flammen.

Am 20. September 1628 verkaufte Herzog Johann Friedrich von Württemberg an Georg Friedrich vom Holtz, damals Kapitän im kurbayrischen Heer unter General Tilly, um 10.000 fl. „das alte Schloss oder Burg mit Schlossgarten und mehreren Feldgütern nebst niedrigen Obrigkeit darüber."

12 Jahre später, am 14. April 1640, belehnte Herzog Eberhard III. von Württemberg den inzwischen in württembergische Dienste getretenen Georg Friedrich vom Holtz „wegen Ihrer fürstlichen Gnaden und deren Herzogtum in unterschiedlichen occassionen allerhand geleisteter, getreu, aufrichtig und redlicher Kriegsdienste .... zu einem Recompenz und satisfaction" mit dem übrigen Teil von Alfdorf. Damit verbunden war das Malefiz hoher und niedriger Obrigkeit, ausschließlich des Zolles und Geleites, sowie das „jus instituendi und destituendi magistros ecclesiae".

Dieses Lehen war jedoch mit Schulden überlastet, die Georg Friedrich vom Holtz übernehmen musste. Er hatte jedoch seinerseits erhebliche Kriegsforderungen an den Herzog, die durch Instandhaltungskosten des Regiments, Munitionskauf und vorgestreckter Abdankungsgelder entstanden waren. Der Herzog hätte also noch eine größere Summe aufzahlen müssen. Georg Friedrich vom Holtz verzichtete jedoch auf das Guthaben unter der Bedingung, dass aus dem Lehen ein Kunkellehen gemacht werde, da er zu jener Zeit nur zwei Töchter hatte. Weitere mit dem Lehen verbundene Rechte waren das Patronat zur Pfarrei und Schulstelle in Alfdorf, das Jagdrecht und der Novalzehnte.

Georg Friedrich vom Holtz hatte den ganzen 30jährigen Krieg mitgemacht, teils in kurbayrischen, teils in württembergischen Diensten. Seine Fürsorge für Alfdorf und dessen Bewohner hat er während des langen Krieges immer wieder bekundet und erreichte durch Verhandlungen mit dem französischen Generalmajor v. Russwurm, Commandant von Schorndorf, dass Alfdorf wenigstens bei Kriegsende von Plünderungen verschont blieb. Nach der ritterlichen Sitte der Zeit, die unter Feinden üblich war, erklärte Russwurm: „er wisse wohl, was dies Orts ein Cavalier gegen den anderen tun solle, und dass Alfdorf nichts zu befürchten habe."

Bei Friedensschluss 1648 war Georg Friedrich vom Holtz herzoglich württembergischer Generalfeldzeugmeister und Generalkommandant aller Festungen und Kriegsvölker, Herzoglicher Rat, Obervogt der Ämter Schorndorf, Waiblingen und Winnenden sowie Direktor des Ritterkantons Kocher.

Bis zur Mediatisierung und Auflösung des Deutschen Reiches 1806 war Alfdorf unter Holtz'scher Verwaltung. Die grundherrlichen Rechte wurden bis Mitte des 19. Jahrhunderts aufgelöst und an die Territorialstaaten abgetreten. Der Grundbesitz wurde zum Privateigentum und ist heute noch in Familienbesitz.

Die Freiherren vom Holtz sind inzwischen in der 13. Generation in Alfdorf ansässig.