Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 18. März 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024
2. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
3. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
4. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung;
Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
5. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Bauvoranfrage in Haselbach, Hinterer Haselbach 11, Flst. 3789 (Errichtung zweier Doppelhaushälften oder Zweifamilienhaus)
8. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 12, Flst. 51/1, Garagenneubau mit Lager
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Haubengarten 11, Flst. 533/1 (Anbau Dachgaube und Errichtung Edelstahlkamin)
10. Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße, Flst. 217/5 (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen)
11. Bauvoranfrage in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg, Flst. 138/2 (Erstellung eines Bungalows mit Doppelgarage)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Ein ausführlicher Bericht folgt direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 19. Februar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Januar 2024
2. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlags zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts
3. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Adelstetten; Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten
4. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Pfahlbronn; Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
5. Straßenverkehrsangelegenheiten - Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße
6. Schulentwicklung Schloßgartenschule
7. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen
8. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
9. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau
10. Antrag auf Einziehung eines Teiles von Weg Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Hasenköhl, Flst. 1434/4 (Nutzungsänderung des Vereinsheims, Betreiben einer Gaststätte)
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 27, Flst. 3078/7 (Einbau einer Dachgaube, Erstellung eines Carports)
13. Bauvorhaben in Brech, Hofäckerweg 7, Flst. 23 (Errichtung Anbau Einfamilienhaus)
14. Bauvorhaben in Alfdorf, Haldenweg 10 Flst.3083/9, Umbau des bestehenden Wohnhauses und Einbau von Dachgauben
15. Bekanntgaben und Verschiedenes
16. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts

Gemeinderat und Verwaltung haben sich in der Vergangenheit immer wieder damit befasst, wie die Sicherheit der Fußgänger in der Farbgasse verbessert werden kann, da aufgrund der Grundstücksverhältnisse die Anlegung eines Gehweges nicht möglich ist. Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 wurde seitens der Fachbehörden signalisiert, dass die Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ in der Farbgasse generell denkbar und möglich ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Frau Brinkmann wird daher in der Sitzung den vom ADFC BW erarbeiteten Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts vorstellen.

Sowohl Frau Brinkmann als auch Dezernent Hein und Herr Dilli (Fachbereichsleiter Verwaltung und Straßenverkehr) stehen in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.

Das Konzept sieht folgendes vor:

  • Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Farbgasse zwischen oberer und unterer Schlossstraße
  • Temporäre Sperrung der Farbgasse zw. Schradinstr. Und ob. Schlossstr. zu Schulbeginn (7.00-8.30 Uhr) und Schulschluss (11.30-13.00 Uhr)
  • Umfangreiche Parkverbote im Bereich der Kreuzung Obere Schlossstr./Farbgasse
  • Einrichtung einer Elternhaltestelle und Lehrkräfteparkplatz hinter der Sporthalle
  • Einsatz von GVD zur Durchsetzung der Maßnahmen v.a. in den ersten Wochen

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt „Sichere (Rad) Wege – für Kinder und Jugendliche, Schulstraßen im Rems- Murr- Kreis“ mit der Farbgasse zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zur Umgestaltung der Farbgasse ausarbeiten zu lassen und die erforderlichen Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.


2. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Adelstetten, Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten

Seit Jahren wird über die Anlegung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Adelstetten gesprochen. Die bisherigen Planungen konnten aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 haben sich die Fachbehörden auf folgendes verständigt:

„Im Bereich vor den Busbuchten befinden sich bereits jetzt aus beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 136 StVO (Kinder). In diesem Bereich ist es möglich, zum Schutz der querenden Kinder/ Fußgänger die Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Das vorhandene Zeichen 136 StVO in Fahrtrichtung Pfersbach müsste hierzu um wenige Meter in Richtung Ortstafel versetzt werden. Eine gesicherte Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. eine Fußgängerlichtsignalanlage ist somit entbehrlich.“

Aufgrund der Empfehlung der Fachbehörden hat die Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Die Beschilderung wurde von der Straßenmeisterei zwischenzeitlich angebracht.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Busbuchten Kenntnis. Damit sind die früher getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse zur Einrichtung einer gesicherten Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. Fußgängersignalanlage gegenstandlos


3. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Pfahlbronn, Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis am bestehenden Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Pfahlbronn (Gmünder Straße/ Lorcher Straße) den Einbau eines Gelbblinkers vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 vorgeschlagen, die Hecke zu entfernen, um eine bessere Sichtbarkeit von Kindern zu erreichen. Der Bauhof hat diese Hecke mittlerweile entfernt.

Der Gemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Gmünder Straße/ Lorcher Straße zustimmend Kenntnis.


4. Straßenverkehrsangelegenheiten – Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße

Bereits seit 2008 beschäftigte sich der Gemeinderat immer wieder damit, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger in der Welzheimer Straße verbessert werden kann.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 sind die Vertreter der Fachbehörden übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Gebäudes Welzheimer Straße 19 denkbar wäre, da hier die erforderlichen Sichtweiten gewährleistet werden können.

Da es sich bei der Welzheimer Straße um eine Landesstraße handelt, muss die Kostentragung grundsätzlich zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbart werden. In der Regel sind die entstehenden Kosten im Gehwegbereich (z.B. Borsteinabsenkung, Asphaltarbeiten) von der Gemeinde zu tragen, die Kosten für Masten, Fundamente, Beleuchtung und Markierung werden voraussichtlich vom Land übernommen. Der Gemeindeanteil wird auf ca. 20.000 € geschätzt und soll im Haushaltsplan 2024 so aufgenommen werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge zu stellen und eine Kostenvereinbarung zwischen Land und Kommune zu treffen.


5. Schulentwicklung

Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang berichtet über die aktuelle Schulentwicklung. Im Rahmen dieser Berichtserstattung soll über die weitere Schulentwicklung beraten werden.

Insgesamt drei Werkrealschulen gibt es noch im Rems-Murr-Kreis: in Plüderhausen, in Rudersberg und in Alfdorf. Die Alfdorfer Werkrealschule weist schon seit einigen Jahren sehr niedrige Schülerzahlen auf, so dass Schulverwaltung, Schulträger und Schule nicht umher kommen, sich mit der Zukunft der Schlossgartenschule zu beschäftigen.

Die Schulleitung der Schlossgartenschule, die Gemeinde Alfdorf als der Schulträger der Schule und das Staatliche Schulamt Backnang als die zuständige Schulaufsichtsbehörde haben sich intensiv dazu beraten und entschieden, dass nunmehr rasch in die Kommunikation mit allen Beteiligten eingetreten wird, um die Aufhebung des Bildungsgangs Werkrealschule zu diskutieren. Um die Schließung der Werkrealschule pädagogisch sinnvoll und geordnet vollziehen zu können, ist der gemeinsame Vorschlag von Schulamt, Schule und Gemeindeverwaltung, dass die jetzigen Klassen 5 bis 7 am Ende dieses Schuljahres an eine andere Schule wechseln. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden bei der Entscheidung für eine andere Schule intensiv beraten und begleitet. Im nächsten Schuljahr wird dann nur noch die jetzige Klasse 8 die Werkrealschule der Schlossgartenschule besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen oder für die 10. Klasse an eine andere Werkrealschule wechseln, um dort dann den Werkrealschulabschluss zu absolvieren. Ab dem Schuljahr 2025/26 würde die Schlossgartenschule als reine Grundschule weitergeführt werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats, der eine Antragstellung auf Aufhebung der Werkrealschule ermöglichen würde. Ansonsten würde die Werkrealschule ein Schuljahr später aufgehoben. Dies wäre insbesondere daher schwierig, da erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder der jetzigen Klassen 5 - 7 im Vorgriff eigeninitiativ zum Schuljahresende ein Schulwechsel beantragen würden. Das hätte wiederrum zur Folge, dass nur noch vereinzelt Kinder der Klassenstufen zurückbleiben würden und das Aufrechterhalten eines pädagogisch sinnvollen Unterrichts noch schwieriger wäre.

Aktuell befinden sich in der Klasse 5 vier Kinder, in der Klasse 6 fünf Kinder und in der Klasse 7 acht Kinder in der Schlossgartenschule, die von der Aufhebung unmittelbar betroffen sind. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 18. März 2024 erneut mit diesem Thema befassen.


6. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen

Entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Juli 2018 „Messen an RÜB“ sind an allen Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen nachzurüsten. Hierfür ist zuerst ein Konzept zur Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zu entwickeln und anschließend sollen bis Ende 2024 alle Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro Matthias Strobel hat hierzu bereits eine Bestandsaufnahme der Regenüberlaufbecken durchgeführt. Bei der Erfassung wurden der Ist-Zustand erfasst und eine Kosteneinschätzung für den Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Die Kosten für die Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen auch im Hinblick auf zukünftige Regelungsmöglichkeiten belaufen sich wie folgt:

Für alle Regenwasserbehandlungsanlagen (Pumpwerke und Regenüberlaufbecken):      rund 1,4 Mio €
Die zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen (sieben RÜB) belaufen sich auf:            rund 1,0 Mio €
Vier Abwasserpumpwerke die in diesem Zuge mit umgerüstet werden sollen:                   rund 0,4 Mio €

Nach Rücksprache mit dem LRA Rems-Murr-Kreis wird dringend empfohlen die Abwasserpumpwerke mit umzusetzen, da diese in Zusammenhang mit den RÜB stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen.

Sieben der bestehenden neun Regenüberlaufbecken müssen mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden., hierunter fallen u.a. Tiefbauarbeiten, elektronische und anlagentechnische Ausrüstung sowie die Fernwirktechnik. Bei den beiden anderen sind diese technischen Voraussetzungen bereits vorhanden.

Für die Maßnahmen (Nachrüsten/Sanieren von Messeinrichtungen) ist beabsichtigt, dass ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gestellt wird. Der Regelfördersatz beträgt ca. 80 %.
Bei einer entsprechenden Beauftragung des Ingenieurbüro Strobel kann bis Ende September 2024 ein Förderantrag gestellt werden. Anzumerken ist, dass aus Sicht des LRA die vier Pumpwerke ebenfalls förderfähig sind, weshalb diese im Förderantrag mitberücksichtigt werden sollen.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag für die Planung mit Erstellung des Förderantrages (LP 1-4) zur Umrüstung der sieben Regenwasserbehandlungsanlagen und der vier Pumpwerke (insgesamt 1,4 Mio €) wird an das Ingenieurbüro Matthias Strobel, Abtsgmünd zum Preis von 72.367,72 € brutto vergeben.


7. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Viele Verbände und Institutionen, sowie die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Erklärung „Bündnis für Demokratie und Menschrechte“ verfasst.


Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.

Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.

Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.

Dafür stehen wir:

  1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
  2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
  3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
  4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie zu engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
  5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.

Der Gemeinderat schließt sich der Erklärung für Demokratie und Menschenrechte an und unterstützt die Absichtserklärung.


8. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau

Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner Sitzung vom 21. November 2022 der NetCom BW den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ erteilt.

Dabei werden die Gebäude mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angeschlossen, für die bisher nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung stand. In einem ersten Schritt wurde eine Markterkundung durchgeführt, für die die Telekommunikationsunternehmen adressscharf die verfügbare Bandbreite und die eigenen Ausbauabsichten der kommenden drei Jahre zurückmelden mussten. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten die Weißen Flecken identifiziert werden. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat anschließend im Auftrag der Gemeinde Fördermittel beantragt, die Weißen Flecken ausgeschrieben und die NetCom BW als Ausbaupartner gewinnen können. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Beauftragung an die NetCom durchgeführt.

Um weitere unwirtschaftliche Gebiete erschließen zu können, wurden vom Bund mittlerweile weitere Förderprogramme initiiert, mit denen nun auch Gebäude gefördert werden, die über eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s verfügen („Graue Flecken“). Bei der auch hier notwendigen Markterkundung wurden von den Telekommunikationsunternehmen 25 weitere Gebäude mit einer Bandbreite unter 30 Mbit/s gemeldet, die in der ersten Markterkundung noch mit über 30 Mbit/s gemeldet waren. Diese Gebäude sollen nun über einen Nachtrag in den Förderbescheid der Gemeinde mit aufgenommen werden.

Für Zuwendungsempfänger des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es aufgrund einer zusätzlichen vom Fördermittelgeber geschaffenen Upgrade-Förderung nun möglich – unter bestimmten Voraussetzungen – Gebäude in Grauen Flecken ins das bestehende Weiße-Flecken-Projekt hinzuzunehmen. So können weitere Teilnehmer aus den Grauen Flecken unbürokratisch und schnell an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. In Alfdorf wurden 12 Gebäude identifiziert, die entlang der geplanten Leitungstrassen der Weißen Flecken liegen und damit die erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen.

Die NetCom BW hat in einem Nachtragsangebot die 37 zusätzlichen Adressen berücksichtigt, die Wirtschaftlichkeitslücke erhöht sich damit von 6.220.000,02 Euro auf 7.664.840,01 Euro. Eine juristische Prüfung bestätigte, dass das Nachtragsangebot die vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben einhält.

Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der NetCom BW GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.

Kostenübersicht:

Beschluss vom 21.11.2022:    6.220.000,02 €Anteil Gemeinde 10%    622.000,00 €
Antrag vom 19.02.2024:          7.664.840,01 €Anteil Gemeinde 10%    766.484,00 €

Gegenüber dem Beschluss vom 21.11.2022 würden für die Gemeinde Alfdorf Mehrkosten von 144.484,00 € anfallen.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf beschließt, den erweiterten Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Alfdorf im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die NetCom BW GmbH zu erteilen.
  2. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der NetCom BW GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.
  3. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 7.664.840,01 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.


9. Bauvorhaben:

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 22. Januar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf
4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Burgholz, Burgholzhofweg 17, Flst. 49/3 (Errichtung eines Allwetterauslaufes / Bewegungsplatz)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Burgholzhof, Flst. 605 (Teilweise Umnutzung Remise in 2 Pferdeboxen)
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf

Vom Bundesgesetzgeber haben die Planungsverbände die Auflage bekommen, 1,8% ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (hier: Windenergieanlagen) auszuweisen.

Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Landesregierung und informellen Umfragen bei verbandsangehörigen Gemeinden schreibt der Verband Region Stuttgart den Regionalplan entsprechend fort. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können bis zum 02.02.2024 Stellungnahmen zu der Planung abgeben.

Auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes „RM 17“. Auf den hierzu angehängten Steckbrief wird verwiesen.

Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat zusammen mit der Firma Uhl Windkraft in diesem Bereich bereits Planungen für einen Windpark mit bis zu vier Anlagen angestoßen und es fanden bereits Veranstaltungen mit Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern statt. Der Gemeinderat war entsprechend informiert.

Da die Fläche vom bestehenden Windrad auf Gemarkung Welzheim bis zu der im Steckbrief markierten Fläche auf Gemarkung Alfdorf durch die Bürgerenergie überplant wird, schlägt die Verwaltung vor, beim Regionalverband die Ausweisung der gesamten Fläche anzuregen. Ob und ggf. wie viele Windräder dann dort entstehen können, bleibt der weiteren Planung durch die Firma Uhl Windkraft vorbehalten (Windhöffigkeit usw.), wobei zwischenzeitlich ein Gutachten vorgelegt wurde, das von ausreichenden Windgeschwindigkeiten bei einer Nabenhöhe von 160m ausgeht, damit die vier bisher geplanten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Im Hinblick auf die gemarkungsübergreifende Planung sollte der Wortlaut der Stellungnahme noch mit der Stadt Welzheim abgestimmt werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

Die Gemeinde Alfdorf begrüßt die Planung des Windvorranggebietes „RM 17“ und beantragt die Aufnahme der gesamten im Steckbrief lila umrandeten Fläche in den Regionalplan als Windvorranggebiet.


2. Annahme und Vermittlung von Spenden

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Fitz GmbH, Alfdorf 05.10.2023Geldspende      100,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Initiative Sicherer Landkreis Rems Murr e.V., Waiblingen18.12.2023Geldspende     18.229,12 EURAbstellhütte Fahrradübungsplatz
Reschl Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart20.12.2023Geldspende      300,00 EURGestaltung Jugendraum Feuerwehr Pfahlbronn
A. Kolckmann GmbH, Alfdorf20.12.2023Geldspende      500,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Alfdorf
Fensterbau Kontermann, Lorch 21.12.2023Geldspende      1.000,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Rolf Grimm & Söhne Fliesenfachgeschäft GmbH, Schwäbisch Gmünd21.12.2023Geldspende      250,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Andreas Hirschner AE Hairstyle&Kosmetik, Alfdorf21.12.2023Geldspende      200,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf03.01.2024Geldspende      800,00 EURJugendfeuerwehr Alfdorf für Lichtermarkt
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.29.11.2023Sachspende      150,00 EURGeflügelfutter für Schulhühner der Schule im Lindengarten Pfahlbronn  
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.10.07.2023Sachspende   1.800,00 EURBustransfer für Besuch Limes-Museum Aalen der Schule im Lindengarten Pfahlbronn   

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

 

3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.

Zum Ratsinformationssytem (RIS)